Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zur „Verbesserung der Videoüberwachung“

Aus dem Protokoll vom 27.1.2017

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In einem der beiden Gesetzentwürfe steht ja sogar im Titel, dass es um besondere Gefahrenlagen geht. Dabei denken wir natürlich alle an die furchtbaren Anschläge vom Breitscheidplatz oder von Würzburg und Ansbach und auch an den Amoklauf in München.

Um eines vorweg zu sagen: Wir sind natürlich vereint in der Trauer um die Opfer, aber auch hinsichtlich der drängenden Frage, was wir besser machen können, um terroristische Anschläge oder andere schwere Verbrechen in Zukunft zu verhindern. Wir Grüne diskutieren mit Ihnen dabei alle Vorschläge, die in der Sache zielführend sind und die einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn auf rechtsstaatlichen Grundlagen bringen.

Und ja, da kann man auch über einen verbesserten polizeilichen Videoeinsatz nachdenken. Denn es kann einen ja auch nicht zufriedenstellen, dass die Videoaufnahmen zum Beispiel von der Fussilet-Moschee, die Amri kurz vor dem Anschlag zeigen, erst Wochen später ausgewertet wurden. Doch das, was Sie jetzt vorschlagen, meine Damen und Herren, ist Sicherheitspolitik ins Blaue hinein. Privatleute sollen mehr Kameras aufhängen und länger Bildmaterial speichern. Ist das Ihre Teilantwort – wie Sie sagen – auf den Terrorismus? Wenn es so wäre, dann würde mich ein Teil Ihrer Antwort zugegebenermaßen sehr verunsichern. Denn private Stellen, die Videokameras betreiben, haben doch gar keine Möglichkeit, im Falle eines Falles einzugreifen oder irgendetwas zu verhindern. Das Einzige, was hier passiert, ist, dass Sie gewaltige Datenberge schaffen, von Flensburg bis Rosenheim, um im Fall eines Attentates ein paar mehr Bilder vom Tatort zu bekommen. Und am Ende dauert die Auswertung – wie im Fall Amri – womöglich wochenlang. Ja, wen wollen Sie mit diesem Placebo eigentlich beruhigen, meine Damen und Herren?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel (DIE LINKE))

Das Gleiche gilt für die automatische Kennzeichenerfassung. Bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben kann doch die Kennzeichenfahndung an der Grenze nicht die Antwort auf die aktuelle Sicherheitslage sein. Kollege Grötsch, es geht dabei eben nicht um die Strafverfolgung, sondern es ist eine Maßnahme nach dem Bundespolizeigesetz. Also geht es um Gefahrenabwehr und eben nicht um Strafverfolgung. Deswegen fragt man sich natürlich, welches konkrete Szenario Sie da eigentlich im Kopf haben. Denn Anschläge wie der vom Breitscheidplatz können es ja nicht gewesen sein, weil solche Anschläge mit gestohlenen Fahrzeugen innerhalb von wenigen Stunden begangen werden, noch bevor irgendein Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben werden kann, und nach einem solchen Anschlag fehlt es den Behörden sicher nicht an Daten, die ausgewertet werden können, aber es fehlt an Personal. Oder haben Sie auch nur eine Minute darüber nachgedacht, wie personalintensiv schon allein die Bearbeitung der vielen Fehltreffer ist?

Sie sagen es ja selber, Herr Minister, dass einige Länder bereits über ein solches Fahndungsinstrument verfügen und dass die Bundespolizei jetzt im Grunde genommen nichts anderes tun soll. Wozu das führen wird, ist mir schon klar: Es wird doppelte Abgleiche geben, es wird dreifache Abgleiche geben. Da braucht man gar nicht bei den vielen Fehltreffern anzufangen, um zu erahnen, was es bedeutet, am Ende die doppelte und dreifache Arbeit zu bewältigen. Jedenfalls hat Ihr Vorschlag mit Terrorabwehr nicht das Geringste zu tun. Auch hier ist es wieder die pure Technikgläubigkeit ohne einen Funken mehr Sicherheit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da fällt Ihr Vorschlag zu den Body-Cams in diesem Gesetzespaket ja fast schon positiv auf. Jedenfalls gibt es gute Gründe für deren Einsatz, auch wenn man natürlich gespannt sein darf, ob die Body-Cams am Ende auch die Erwartungen, die an sie gerichtet sind, erfüllen werden. Aber Sie haben natürlich recht: Gewalt gegen Polizeibeamte ist ein sehr ernstes Thema. Und wenn es der Bundespolizei bei der Erfüllung ihrer rechtsstaatlichen Aufgaben hilft, dann ist die Einführung von Body-Cams sicher einen Versuch wert. Nur beim Datenschutz sollten Sie auf jeden Fall noch nacharbeiten, zum Beispiel was die notwendige Verschlüsselung der Daten betrifft. Das gilt für die dienstrechtliche Seite genauso wie für die Rechte der Betroffenen. Es geht aber auch um die Frage, wo die Aufnahmen aufbewahrt werden und wer eigentlich darüber entscheidet, was weiterhin aufbewahrt wird, was noch benötigt wird oder was gelöscht werden kann. Das ist im Gesetzentwurf bisher leider noch nicht geregelt. Aber wir geben die Hoffnung nicht auf, dass wir wenigstens in diesem Bereich zu einer vernünftigen Lösung kommen werden.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel (DIE LINKE))

Vizepräsident Johannes Singhammer:

Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Stephan Mayer.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)