Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Über Irene

Demokratie und Freiheit leben vom Engagement jeder Einzelnen.

„Vor 25 Jahren habe ich meine Ausbildung zur Polizeibeamtin begonnen. Es war die Zeit kurz nach den rechtsextremistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Solingen und Hoyerswerda. Ich erlebte hautnah, dass Faschismus nicht nur in Geschichtsbüchern zu finden ist, sondern für uns bis heute eine reale Bedrohung darstellt. Dagegen wollte ich etwas tun. Mit den Jahren bei der Polizei wurde mir zunehmend klar, dass es nicht ausreicht, anzutreten, wenn es „brennt“. Demokratie und Freiheit leben vom Engagement jeder Einzelnen.

Die Sorge um den Zustand der Demokratie und mein Interesse für ökologische Themen brachte mich 2006 zu den Grünen, wo ich einige Jahre kommunal- und landespolitisch aktiv war. Der Einsatz für BürgerInnenrechte und Freiheit sowie der Kampf gegen Rechts sind bis heute meine zentralen Themen. Sie bewogen mich dazu 2013 erstmals für den Bundestag zu kandidieren.

Im Parlament setze ich mich seither für eine grundlegende Reform unserer Sicherheitsarchitektur und den Schutz unseres Rechtsstaates ein. Der jahrelang unaufgedeckte NSU-Terror und die immer wieder zutage tretenden Probleme im Bereich der öffentlichen Sicherheit zeigen deutlich: Die gegenwärtige, von „Law and Order“ geprägte Politik hat versagt. Es ist an der Zeit für einen grundlegenden, freiheitlichen Neubeginn. Zum Schutz unserer BürgerInnenrechte, für Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.“

Vita

  • Geboren am 17. November 1976 in Waldbröl, verheiratet, 2 Kinder.
  • Fachoberschulreife; Ausbildung zur Polizeibeamtin; Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Diplom Verwaltungswirtin FH), Studium der Kriminologie und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum, 2016 Abschluss M.A., 2018 Promotion an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
  • 1993 Eintritt in die Polizei NRW, danach in verschiedenen Bereichen tätig, seit 2007 beim Polizeipräsidium Köln.
  • Seit 2006 Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; 2007 bis 2009 Mitglied des Kreisvorstands Gelsenkirchen – zunächst als Beisitzerin und dann als Vorstandssprecherin; 2010 – 2018 Mitglied des Landesvorstands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW;  2009 bis 2013 Mitglied des Rates der Stadt Gelsenkirchen und stellv. Vorsitzende der Ratsfraktion; 2015 – 2023 Mitglied des Bezirksvorstands Ruhr von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – zunächst als Beisitzerin, 2019 -2023 als Vorsitzende.

Ämter und Ausschüsse im Bundestag

Funktion in der Fraktion

  • Erste Parlamentarische Geschäftsführerin

Ausschuss (Mitglied)

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr) nach Art. 45d GG zur Kontrolle der Nachrichtendienste
  • Gemeinsamer Ausschuss nach Art. 53a GG

Ausschuss (Stellvertretendes Mitglied)

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Untersuchungsausschüsse der 18. Wahlperiode (bis 2017)

Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode (bis 2021)

Weitere Mitgliedschaften

Infoseite auf gruene-bundestag.de


Transparenz

Abgeordnetenentschädigung

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Ab dem 01. Juli 2024 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 11.227,20 Euro monatlich (brutto) und ist voll zu versteuern. Zahlungen wie ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalte ich nicht. Als Erste Parlamentarische Geschäftsführerin erhalte ich eine Funktionszulage (37,5% einer monatlichen Diät).

Kostenersatz

Neben dieser Entschädigung erhalte ich zudem für Aufwendungen einen pauschalen steuerfreien Kostenersatz in Höhe von monatlich 5.051,54 Euro um die meisten arbeitsbedingten Kosten zur Ausübung des Mandats abzudecken. Das sind z.B.:

  • Zweitwohnung in Berlin,
  • Miete, Einrichtung und Betrieb des Wahlkreisbüros in Gelsenkirchen
  • Portokosten
  • Tagungsgebühren, Hotel- und anderen Kosten bei auswärtigen Terminen und Kongressen

Reisekosten und Altersentschädigung

Als Mitglied des Bundestages bekomme ich eine Netzkarte 1. Klasse der Bahn. Als Abgeordnete bin ich im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Maßstäben beihilfeberechtigt (Beihilfe des Bundes). Auch steht mir ein Anrecht auf Altersentschädigung (Rente) zu. Die Höhe der Altersentschädigung beträgt nach dem ersten Jahr in Deutschen Bundestag 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird nach 27 Mitgliedsjahren erreicht. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist das 67. Lebensjahr. Neben der Abgeordnetenentschädigung und der Kostenpauschale habe ich keine weiteren Einkünfte.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Der jährliche Rechenschaftsbericht der Partei Bündnis 90/Die Grünen wird regelmäßig veröffentlicht und weist für das Jahr 2022 meine Spenden an die Partei mit 14.058 € aus. Zusätzlich spende ich regelmäßig an die Grüne Jugend.

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