Anträge
Abgabe von anschlagsfähigen Ausgangsstoffen beschränken
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bedrohung durch politisch motivierte Anschläge geht zunehmend auch von ra- dikalisierten Einzeltätern aus, die zur Durchführung ihrer Taten Unterstützung durch bewusst wenig institutionalisierte, fluide Netzwerke erhalten. Diesen Gefahren zu begegnen ist eine große Herausforderung für die deutsche Innenpolitik.
Integration ist gelebte Demokratie und stärkt den sozialen Zusammenhalt
Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Matthias Gastel, Kai Gehring, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Christian Kühn (Tübingen), Markus Kurth, Monika Lazar, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer, Tabea […]
Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern – Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BPolBeauftrG)
Ermittlungen wegen des Verdachts eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden regelmäßig dadurch erschwert, dass Kolleginnen und Kollegen, die an den Vorfällen nicht beteiligt waren, aber Kenntnisse von den Geschehnissen haben, sich im Fall einer nicht sofortigen Aussage dem Verdacht aussetzen, eine Strafvereitelung begangen zu haben.
Diese Zeugen aus dem Kreis der Polizei sind dabei für die Aufklärung der Haupttat typischerweise so wichtig, dass die Ermittlungen ohne entsprechende Aussagen wenig erfolgversprechend sind. Daher erweisen sich Er- mittlungen gegen eben diese Beamtinnen und Beamten wegen des Verdachts einer Strafvereitelung regelmäßig nicht zuletzt aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO als entscheidendes Hemmnis für die Aufklärungen entsprechender Haupttaten.
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – hier: Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BPolBeauftrG)
Nach dem Vorbild der Vorschriften zum Wehrbeauftragten (Abschnitt X §§ 113 bis 115 GOBT) sieht der neue Abschnitt Xa Regelungen für die Wahl und die Tätigkeit der oder des Bundespolizeibeauftragten im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bundestag vor. Getroffen werden Regelungen zur geheimen Abstimmung (§ 115a), zur Überweisung von Berichten der oder des Bundespolizeibeauftragten an den Innenausschuss (§ 115b) sowie zu deren Beratung (§ 115c).
Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersuchungsausschusses ‒ Hilfsweise: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Ausgangspunkt des ursprünglichen Untersuchungsauftrages (Bundestagsdrucksache 18/843) waren die Enthül- lungen von Edward Snowden und die Berichte über das Abhören des Kanzlerinnen-Handys. Im bisherigen Un- tersuchungsauftrag sollte daher auch die Ausspähung durch Dienste der sogenannten Five-Eyes-Staaten zu Lasten von EU- und NATO-Staaten, deren Bevölkerung oder dort ansässigen Unternehmen aufgeklärt werden. Ebenso im Auftrag enthalten ist, aufzuklären, welche Kenntnis von oder gar Beteiligung an diesen Praktiken seitens bun- desdeutscher Stellen vorhanden war.
Rechte von Kindern im Asylverfahren stärken
Flüchtlingskinder sind besonders schutzbedürftig – unabhängig davon, ob sie unbe- gleitet oder mit ihren Eltern nach Deutschland kommen. Sie haben fast alles Ver- traute verloren und häufig Traumatisierendes gesehen oder erlebt. Für Kinder sind Monate und wenige Jahre prägend für ihr weiteres Leben. Auch deshalb ist es unverantwortlich, den Eltern- und Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz zwei Jahre auszusetzen.
Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte
Die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist entscheidend für die Rechtsauslegung, die richterliche Rechtsfortbildung und das Entstehen einheitlicher Rechtsprechung. Daher ist die Besetzung der obersten Bundesgerichte für die Justiz und den deutschen Rechtsstaat von entsprechend hoher Relevanz.