Schriftliche Frage zur Rockergruppe Osmanen Germania
März 2018
Arbeitsnummer 3/236
Bundesministerium des Innern
Frage
Aus welchem konkreten Grund wurden auf Veranlassung des Bundesministeriums des Innern am 13.03.2018 die Vereinsräume der Rockergruppe Osmanen Germania Boxclub in mehreren Bundesländern durchsucht (https://www. Stuttgarter- nachrichten. de/inhalt.razzia-bei-osmanen-germania-polizei-will-rocker-strukturen- aufklaeren.9e937cf0-29b4-4ec6-811c-ad4f31eda3b8.html), und inwiefern ging es dabei um ein mögliches Vereinsverbot?
Antwort
Die vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein „Osmanen Germania BC“ am 13. März 2018 wurden auf Anordnung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat auf Grundlage von § 4 Abs. 2 des Vereinsgesetzes durchgeführt. Die Ermittlungsmaßnahmen dienen der weiteren Aufklärung des Verdachts, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins „Osmanen Germania BC“ den Strafgesetzen zuwiderlaufen.