Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schriftliche Frage zur nachrichtendienstlichen Beobachtung Anis Amris

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Arbeitsnummer9/85

Frage

Bleibt die Bundesregierung bei der in der Antwort auf unsere Schriftliche Frage aus dem Monat Juli (Bundestagsdrucksache 19/3484, Frage 43) noch einmal bestätigten Aussage des damaligen Staatssekretärs Dr. Günter Krings in der Fragestunde vom 25. Januar 2017 auf Frage von Renate Künast nach nachrichtendienstlicher Beobachtung Anis Amris nach dem 13. Oktober 2016 getätigter Aussage, nach der eine Überwachung Amris durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, wie Sie es gerade nahegelegt haben etwa mit nachhchtendienstlichen Mitteln zu keiner Zeit stattgefunden habe, und wenn ja, wie positioniert die Bundesregierung sich zu Medienberichten (z. B. Berliner Morgenpost vom 30. August 2018), nach denen davon ausgegangen werden müsse, dass ein V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Umfeld von Amri eingesetzt wurde?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Der Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 und der Fall Anis Amri – Verantwortung und etwaige Fehler der Sicherheitsbehörden“ auf Bundestagsdrucksache 18/11027) vom 27. Januar 2017 wird verwiesen.

In der dortigen Antwort auf Frage 5c) („Wurde Amri vom BfV überwacht, wenn ja wann und mit welchen Mitteln?“) hat die Bundesregierung festgestellt, „AMRI wurde nicht vom BfV mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht.“ Diese Aussage ist weiterhin zutreffend, da vorbereitende Maßnahmen (Lichtbildvorlagen) ergaben, dass keine weiteren geeigneten und zielgerichtet einsetzbaren nachrichtendienstlichen Mittel zur Anwendung gebracht werden konnten.

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