Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schriftliche Frage zum Bundeskriminalamt im Fall Franco A., Maximilian T. und Mathias F.

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Arbeitsnummer 8/57

Frage

Welche Bundesländer hat das Bundeskriminalamt über die Gefährdungsbewertungen informiert, die aufgrund der im Verfahren gegen Franco A., Maximilian T. und Mathias F. festgestellten Namen beziehungsweise Örtlichkeiten erstellt worden sind (vgl. Antwort der Bundesregierung aus die Kleine Anfrage der Fraktion DIE UNKE, auf Bundestagsdrucksache 19/3620, Seite 4), und wie viele Personen je Bundesland betraf diese Information?

Antwort

Die vom Bundeskriminalamt erstellten Gefährdungsbewertungen wurden am 28. April 2017 und am 2. Mai 2017 an alle Landeskriminalämter gesandt.

Drei Eintragungen konnten keinem bestimmten Land zugeordnet werden. Die Vertei- lung der übrigen 29 der auf den sichergestellten schriftlichen Unterlagen benannten Personen bzw. Örtlichkeiten auf die einzelnen Länder wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

Übersicht zur SF