Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schriftliche Anfrage zur Beschaffung von Bodycams bei Motorola

Schriftliche Frage an das Bundesministerium des Innern vom 19. Dezember 2017
(Monat Dezember 2017, Arbeits-Nr. 12/220)

Frage

Aus welchem Grund und zu welchem Zeitpunkt wurde die Entscheidung getroffen, die nicht im Testbetrieb der Bundespolizei erprobten Bodycams der Firma Motorola (Modell Si500) zu beschaffen, anstatt die erfolgreich getesteten Geräte des Herstellers Reveal (Der Spiegel, Nummer 51, 2017)?

Antwort

Gegenstand der Erprobung von mobiler Videotechnik im Pilotversuch der Bundespolizei seit dem Jahr 2016 war nicht die (technische) Eignung der eingesetzten Geräte. Ziel der Erprobung war vielmehr, zu ermitteln, ob mit Hilfe von mobiler Videotechnik eine präventivabschreckende Wirkung potentieller Gewalttäter erzielbar ist und somit die Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte (PVB) zurückgehen. Gleichzeitig sollen polizeilich relevante Sachverhalte aufgezeichnet werden, um Delikte und Angriffe auf PVB und Dritte besser aufklären zu können. Zudem sollte evaluiert werden, ob eine Bodycam als neues Einsatzmittel von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei sowie in der Öffentlichkeit akzeptiert wird.

Aus diesem Grund entfaltete die Erprobung für die erst im Jahr 2017 getroffene Beschaffungsentscheidung, die aufgrund von polizeieinsatztaktischen und weiteren Kriterien getroffen wurde, auch keine präjudizielle Wirkung.

(Monat Dezember 2017, Arbeits-Nr. 12/242)

Frage

Von wem genau und auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, die nicht im Testbetrieb der Bundespolizei erprobten Bodycams der Firma Motorola (Modell Si500) zu beschaffen, anstatt die erfolgreich getesteten Geräte des Herstellers Reveal (Der Spiegel, Nummer 51, 2017)?

Antwort

Gegenstand der Erprobung von mobiler Videotechnik im Pilotversuch der Bundespolizei seit dem Jahr 2016 war nicht die (technische) Eignung der eingesetzten Geräte. Ziel der Erprobung war vielmehr, zu ermitteln, ob mit Hilfe von mobiler Videotechnik eine präventivabschreckende Wirkung potentieller Gewalttäter erzielbar ist und somit die Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte (PVB) zurückgehen. Gleichzeitig sollen polizeilich relevante Sachverhalte aufgezeichnet werden, um Delikte und Angriffe auf PVB und Dritte besser aufklären zu können. Zudem sollte evaluiert werden, ob eine Bodycam als neues Einsatzmittel von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei sowie in der Öffentlichkeit akzeptiert wird.

Aus diesem Grund entfaltete die Erprobung für die getroffene Beschaffungsentscheidung auch keine präjudizielle Wirkung. Die Entscheidung zur Beschaffung der Motorola-Geräte erfolgte unter Zugrundelegung der polizeieinsatztaktischen und weiterer Anforderungen der Bundespolizei an ein solches System nach einem positiven Abgleich mit vorhandenen Rahmenverträgen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern durch das Bundespolizeipräsidium.

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