Lückenlose BOS-Digitalfunkabdeckung in Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG sicherstellen
Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die terroristische Anschlagsgefahr ist weiterhin eine große sicherheitspolitische Herausforderung, auf die sich die Sicherheitsbehörden umfassend und vorausschauend einstellen müssen. Eine gute personelle und sachliche Ausstattung ist dabei ein wichtiges Element und notwenige Voraussetzung, um gerade bei besonderen Gefahrenlagen handlungsfähig zu bleiben. Die technische Infrastruktur für eine störungsfreie und lückenlose Kommunikation zwischen den Einsatzkräften bildet dabei ein zentrales Element, hat aber auch im normalen Einsatzgeschehen große Bedeutung. Eine Schlüsselrolle spielt dabei der Digitalfunk für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), der im Einsatz die notwenige Koordination und – wenn nötig – eine schnelle Reaktionsfähigkeit gewährleisten soll. BOS-Digitalfunk ist aber auch für die Eigensicherung unverzichtbar, denn die Möglichkeit einer schnellen Nachalarmierung ist auch eine wichtige Versicherung für die Einsatzkräfte, da diese gegebenenfalls darauf angewiesen sind, schnell Unterstützung anfordern zu können, wenn die Einsatzlage oder besondere Gefahrensituationen dies erfordern. Darüber hinaus besteht die strategische Bedeutung in der Möglichkeit, aktuelle Lagebilder schnell zu übertragen und darauf zu reagieren. Zu den wichtigsten Einsatzgebieten zählen dabei insbesondere die hoch frequentierten Verkehrswerge. Gerade Bahnhöfe stellen dabei aber aufgrund ihrer baulichen Substanz regelmäßig bestimmte Anforderungen an die technische Realisierung einer guten BOS-Digitalfunkabdeckung.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- auf die Deutschen Bahn AG hinzuwirken, um eine flächendeckende BOS-Digitalfunkversorgung in den allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG einschließlich den angeschlossenen Tunnelanlagen sicherzustellen;
- zu gewährleisten, dass der Ausbau von BOS-Digitalfunkgebäudeanlagen mit leistungsstarken Repeatern aus den der Deutschen Bahn AG bereitgestellten Bundesmitteln gemäß der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) erfolgen kann;
- einen halbjährlichen Bericht vorzulegen, der den aktuellen Umsetzungsstand darstellt und insbesondere auflistet, inwieweit Bahnhöfe mit BOS- Digitalfunkanlagen ausgestattet sind und wo noch Netzabdeckungsprobleme bei der Indoor-Versorgung bestehen.
Berlin, den 8. März 2017