Kleine Anfrage: Gefahren durch rechtsterroristische Strukturen und rechte Militanz in Deutschland
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/1433 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Laut des Verfassungsschutzberichts 2016 ist der immer weiter fortschreitende Anstieg der Zahl rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten in Verbindung mit einer erneut angestiegenen Zahl gewaltorientierter Rechtsextremisten auf nunmehr 12 100 ein „deutlicher Beleg für die Gefahr, die von diesem Spektrum ausgeht“. Mehr als jeder zweite Rechtsextremist ist laut Verfassungsschutz als gewaltorientiert einzuschätzen. Auch die Intensität der rechtsextremistischen Gewalt hat laut Verfassungsschutz weiter zugenommen. In einigen Regionen Deutschlands haben sich rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse laut Verfassungsschutz verfestigt, „von denen zielgerichtet Gewalt gegen Fremde, politische Gegner oder Vertreter des Staates ausgeht.“ Als Beispiele seien an dieser Stelle nur Gruppierungen wie die „Oldschool Society“ (OSS), „Combat 18“ oder die „Gruppe Freital“ zu nennen. Nach Meinung des Verfassungsschutzes zeigen diese den „Übergang von aggressiver Rhetorik zu konkreten Planungen oder zu tatsächlichen Straf- und Gewalttaten mit terroristischer Dimension“. Daher erscheint dem Verfassungsschutz „die Herausbildung weiterer rechtster- roristischer Strukturen […] möglich“.
Hieraus ergeben sich insbesondere zur aktuell bestehenden Anschlagsgefahr durch rechtsterroristische Netzwerke, Gruppen und andere Organisationsstrukturen schwerwiegende Fragen – nicht zuletzt, da sich seit Vorlage des Verfassungsschutzberichtes 2016 verstärkt auch die steigende Gefahr durch rechtsextremistische Strukturen, z. B. anhand des immer weiter ansteigenden Personenpotentials und die Bewaffnung der sogenannten Reichsbürger-Szene gezeigt hat. Es ist unabdingbar, dass die Sicherheitsbehörden hier einen strukturellen Ansatz in der Beobachtung wie auch, wo relevant, strafrechtlichen Ermittlung gegen Täterinnen und Täter aus dem rechtsextremen und rechtsterroristischen Spektrum konsequent verfolgen. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass die nächste mögliche rechtsterroristische Organisation vom Format eines „NSU“ unerkannt bleibt. Die dementsprechend dringliche Sorge um mögliche unerkannte Strukturen und Organisationsformen macht es unerlässlich, hier und an anderer Stelle konkret und aktuell nachzufragen, zumal der Verfassungsschutzbericht sich auf einen längst vergangenen Zeitraum bezieht und sich in der Zwischenzeit die Bedrohungsszenarien deutlich weiterentwickelt haben.
Anknüpfend an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. September 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9737 greift die vorliegende Anfrage daher die aktuellen Gefahren durch rechtsterroristische Strukturen und rechte Militanz in Deutschland auf.