Interpol und der Fall Doğan Akhanli
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Konstantin von Notz, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
In der „Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation“ Interpol (IKPO-Interpol) sind nicht nur Rechtsstaaten organisiert, sondern außer Nordkorea auch alle der laut Demokratieindex der Zeitschrift „The Economist“ als „autoritäres Regime“ bezeichneten Staaten (Stand: 2014, vgl. Bundestagsdrucksache 18/7132). Vor diesem Hintergrund kommt Artikel 3 der Interpol-Statuten besondere Bedeutung zu, der Interpol jegliche Vermittlung oder andere Aktivität verbietet, wenn der Sachverhalt einen politischen, militärischen, religiösen oder rassistischen Hintergrund hat. Der Fall des deutschen Schriftstellers Doğan Akhanlı, der am 19. August 2017 in Spanien aufgrund einer Mitteilung über Interpol auf Betreiben der Türkei vorübergehend festgenommen worden ist (epd, 19. August 2017, 14:18 Uhr), begründet vor diesem Hintergrund exemplarisch auch Fragen an der Praxis deutscher Behörden im Umgang mit entsprechenden Festnahmeersuchen beispielsweise, aber nicht ausschließlich, der Türkei, die über Interpol erfolgen. Es geht insgesamt um die Frage, ob die Bundesregierung in der Lage ist, deutsche Staatsangehörige insbesondere mit Migrationshintergrund und in Deutschland anerkannte Flüchtlinge vor Verfolgung durch ihre Herkunftsländer wirksam zu schützen, und gewillt ist und war, im europäischen Verbund dazu beizutragen, das Interpol-System dahingehend zu reformieren, dass die wiederholte (versuchte) Instrumentalisierung der Behörde zu politischen Zwecken in Zukunft wirksam verhindert wird.