Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eine bundesweite Präventionsstrategie gegen den gewaltbereiten Islamismus

Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bedrohungslage durch islamistisch motivierte Terroranschläge sorgt für Verunsicherung in der Bevölkerung. Dem muss zum einen der Staat mit zielgenauen, sicherheitspolitischen Maßnahmen begegnen. Darüber hinaus wird aber auch eine wirkungsvolle Präventions- und Deradikalisierungsarbeit benötigt, um Radikalisierungsprozessen entgegenzuwirken und Straftaten im Vorfeld zu verhindern.
Die Präventionsarbeit gegen den gewaltbereiten Islamismus ist, bundesweit betrachtet, ein inkonsistenter Flickenteppich. Diesen Zustand gilt es, zu überwinden. Deutschland braucht – mehr als 15 Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 – eine bundesweite Präventionsstrategie gegen den gewaltbereiten Islamismus. Diese soll bestehende – länderspezifische oder kommunale – Konzepte nicht ersetzen, wohl aber bundesweit vergleichbare Handlungsgrundsätze für die verschiedenen Handlungsfelder erarbeiten, zentral auf vorbildliche Praxiserfahrungen hinweisen sowie Möglichkeiten aufzeigen, wie Lücken in der Präventionslandschaft geschlossen werden können. Um diese Strategie zu koordinieren und langfristig zu implementieren brauchen wir ein bundesweites Präventionszentrum.
Eine Präventionsstrategie muss sich mit Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen junger Menschen beschäftigen und Barrieren, die einer gleichberechtigten Partizipation und Teilhabe an der Gesellschaft im Wege stehen, beseitigen. Um den Nährboden für Radikalisierung trocken zu legen, braucht es eine starke Kinder- und Jugendhilfe und gute Schulen, die Vielfalt und Beteiligung leben.

4. In der Präventionsarbeit gegen den gewaltbereiten Islamismus ist die enge Einbeziehung der in Deutschland lebenden Musliminnen und Muslime von größter Bedeutung.

II. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,

ein Konzept für die Entwicklung einer bundesweiten Präventionsstrategie gegen gewaltbereiten Islamismus zu entwickeln, worüber in geeigneter Form Konsens mit den Bundesländern hergestellt werden soll. Das Konzept soll auf folgenden Eckpunkte aufbauen:

1. Einrichtung eines personell, finanziell und sachlich angemessen ausgestatteten bundesweiten Präventionszentrums

a. Aufgabe des Präventionszentrums ist die Erarbeitung einer bundesweiten Präventionsstrategie sowie die Begleitung und Koordination der Implementierung, als auch die Evaluation und die nachfolgende Fortentwicklung dieser Strategie.
b. In diesem Präventionszentrum sollen staatliche Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen mit zivilgesellschaftlichen Projektträgern eng und auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
c. Es sollte ein Beirat gebildet werden aus Abgeordneten des Deutschen Bundestags bzw. aus Länderparlamenten, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Forschung sowie aus religiösen und weltanschaulichen Verbänden und anderen Bereichen der Zivilgesellschaft.
d. Das Präventionszentrum soll innerhalb der Bundesregierung so angesiedelt werden, dass der Querschnittscharakter von Präventionsarbeit hervorgehoben wird.
e. Das Präventionszentrum soll die Möglichkeit erhalten, empfehlende fachliche Stellungnahmen abzugeben.
f. Das Präventionszentrum soll befähigt werden, notwendige Forschungsaufträge zu vergeben (z. B. im Hinblick auf die Veränderungen bei der Art bzw. dem Tempo von Radikalisierungsprozessen bzw. auf genderbezogene Aspekte).
2. Eine bundesweite Präventionsstrategie gegen den gewaltbereiten Islamismus
a. Zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure (des Bundes, der Länder

bzw. der Kommunen) sollen gemeinsam und auf gleicher Augenhöhe eine bundesweite Präventionsstrategie gegen den gewaltbereiten Islamismus entwickeln.

Diese Strategie soll zunächst einen Katalog von Handlungsfeldern umfassen. Sie sollte darüber hinaus verbindliche Grundsätze für die praktische Arbeit beinhalten– und dazu gehört auch eine Verständigung über die rechtlichen und tatsächlichen Grenzen der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit (etwa im Bereich des Datenschutzes bzw. des Zeugnisverweigerungsrechts).
Damit zusammenhängend soll die Präventionsstrategie allen staatlichen und zivilgesellschaftlich Handelnden auch eine Rollenklärung ermöglichen: Dazu gehört zum einen das Gebot der Gewaltlosigkeit, der Gleichberechtigung und der Toleranz

Diese Präventionsstrategie soll darüber hinaus klare Qualitätsstandards setzen, die für zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure gleichermaßen gelten. Sie können auch als Grundlage einer unabhängigen Evaluierung zivilgesellschaftlicher und staatlicher Präventionsarbeit nach einheitlichen und transparenten Kriterien dienen.
Und schließlich soll die Präventionsstrategie Handlungsbedarf identifizieren und mit entsprechenden Maßnahmen aufzeigen, wie bestehende Lücken geschlossen werden können.
3. Hilfe beim Aufbau von Strukturen der Präventionsarbeit in islamischen Verbänden und Moscheegemeinden
Um die für eine effektive Präventionsarbeit gegen den gewaltbereiten Islamismus unverzichtbare enge Einbeziehung der in Deutschland lebenden Musliminnen und Muslime zu erreichen, bedarf es entsprechender Initiativen des Bundes und der Länder:

Zum einen sollen Bund und Länder die muslimischen Verbände und Moscheegemeinden dazu ermutigen oder ggf. dabei unterstützen, zu evaluieren, ob sie wirklich in der in der Lage sind, Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen bzw. ob sie allein imstande sind, adäquate und nachhaltige Gegenstrategien zu entwickeln bzw. welchen Bedarf sie haben, um sich diesbezüglich weiter zu qualifizieren und zu professionalisieren.
Zum anderen sollen Bund und Länder dabei helfen, die Voraussetzungen für folgende flankierende Maßnahmen zu schaffen:
die Einführung eines bedarfsgerechten Angebots für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts, der es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, das eigene religiöse Selbst- und Weltverständnis zu reflektieren; die Unterstützung von Initiativen in Richtung einer demokratischen muslimischen Jugendarbeit sowie den Aufbau einer bedarfsorientierten und kompetenten muslimischen Gefängnisseelsorge (einschließlich klarer und bundesweit verbindlicher Standards für die Qualifizierung, Zulassung und Qualitätssicherung muslimischer Gefängnisseelsorgerinnen und –seelsorger).

4. Gleichberechtigte Teilhabe und Chancen in einer vielfältigen Gesellschaft

Präventionsarbeit muss die Radikalisierung hin zu menschenverachtenden Ideologien Gewalt dort bekämpfen, wo sie entstehen. Sie muss für Begeisterung und Identifikation mit der freien, toleranten und vielfältigen Gesellschaft, für reflektierte und starke Persönlichkeiten Sorge tragen. Hierfür braucht es ein gemeinsames Agieren von Bund, Ländern und Kommunen für eine starke Kinder- und Jugendhilfe und gute Bildungseinrichtungen:

• Bildungseinrichtungen müssen den Herausforderungen einer vielfältigen Gesellschaft gerecht werden. Kitas und Schulen müssen Orte der Vielfalt sein, an denen Rassismus keinen Platz hat, Gleichwertigkeit und Beteiligung tragende Leitprinzipien sind. Politische Bildung und Medienkompetenz stärken junge Menschen beim Umgang mit Propaganda und Ideologien. Hierfür muss die Kooperation der Bundeszentrale für politische Bildung mit Schulen und Jugendhilfeträgern noch weiter ausgebaut werden.

• Die Kinder- und Jugendhilfe muss darin unterstützt werden, ihre Angebote und Konzepte auf neue Problemlagen und Zielgruppen einstellen und weiterentwickeln zu können; sei es bei der Familienarbeit und Familienberatung, der Jugendarbeit oder der Begleitung traumatisierter junger Flüchtlinge. Dies erfordert entsprechende Qualitätsstandards und ausreichende Ressourcen.

Der Antrag mit Begründung