Antrag: Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen
Drucksache 19/14092
Antrag der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der von antisemitischem und rassistischem Hass erfüllte Täter, der am 09.10.2019 in Halle (Saale) versucht hat, in eine Synagoge einzudringen mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten, zwei Menschen ermordete und weitere schwer verletzt hat, konnte bei seiner Tat auf ein ganzes Arsenal von Schusswaffen zurückgreifen. Dies bestätigt die hohe Relevanz von Schusswaffen in Bezug auf Anschläge insbesondere im Bereich Rechtsterrorismus.
Die tödlichen Schüsse eines sogenannten „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten in Georgensgmünd, der Mordversuch an Bilal M. in Wächtersbach, die vielen weiterhin bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnisse bei Personen insbesondere aus dem rechtsextremistischen Spektrum, aber auch die zuletzt immer wieder im Fokus von Presse und Öffentlichkeit stehenden Mitgliedschaften verfassungsfeindlich agierender Personen in Schützenvereinen müssen in diesem Zusammenhang zu dem Schluss führen, dass auch von legalem Waffenbesitz erhebliche Gefahren ausgehen kann. Auch Markus H., der der Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke verdächtigt wird, soll laut Presseberichten eine Waffenbesitzkarte besessen haben (Süddeutsche Zeitung, 22.08.2019, Seite 6, „Rechtsextremist mit Waffenkarte“).