Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antrag: Persönliche Eignung nach § 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten

Drucksache 19/17520
Antrag der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Infolge des rechtsterroristischen Anschlags von Hanau befasst sich die Bundesregierung zurecht erneut mit dem Waffenrecht und dabei insbesondere mit der Frage, ob der konkrete Fall eine Lücke der bisherigen Regelungen offenbart, zumal der mutmaßliche Täter im Zeitpunkt der Tat nach bisherigem Kenntnisstand legal im Besitz von halbautomatischen Schusswaffen und entsprechender Munition war.

Der Deutsche Bundestag unterstützt dieses Anliegen der Bundesregierung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen vorzulegen,

1. die hinreichend wirksam gewährleisten, dass eine erteilte waffenrechtliche Erlaubnis zuverlässig entzogen wird, wenn die persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist und

2. durch die, die nach dem Waffengesetz bereits vorgeschriebene Überprüfung im Hinblick auf die persönliche Eignung in psychologischer Hinsicht verbessert wird.

Der komplette Antrag mit Begründung