Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Screenshot der Rede

Rede zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtes

Aus dem Protokoll vom 27.4.2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Grötsch, Sie haben in Ihrer Rede als Reaktion auf die Ausführungen der Frau Kollegin Renner die Mitziehautomatik angesprochen. Da haben Sie sich in der Tat von den Experten in der Anhörung belehren lassen und die Regelung aus Ihrem Gesetzentwurf genommen.

Dennoch – das muss man sagen – bedeutet das neue BKA-Gesetz das Ende des polizeilichen Datenschutzes, wie wir ihn kannten;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn ob mit oder ohne Mitziehautomatik: Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung von Informationen und Daten, Herr de Maizière, wird in pauschaler Weise aufgehoben.

(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist das!)

Das wissen auch Sie.

Die Neuverknüpfung von Daten kommt einer Neuerhebung gleich. Deswegen spielt das schon eine große Rolle. Ich kann offen gestanden nicht nachvollziehen, warum Sie solche verfassungsrechtlichen Risiken, die damit verbunden sind, in Kauf nehmen. Das Einzige, was Sie damit erreichen, ist ein Klage-Abo in Karlsruhe. Stattdessen sollten Sie lieber die bekannten Probleme im Rahmen der bestehenden Systeme lösen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anstatt massenhaft alles Mögliche zu speichern, wäre es viel besser, valide Informationen möglichst zeitnah und gründlich auszuwerten; das zeigen auch die Sachverhalte, mit denen wir es in der Vergangenheit zu tun hatten. Sie wissen ganz genau, dass Polizeiarbeit immer dann besonders erfolgreich ist, wenn sie spezifisch ist. Spezifische und zielgerichtete Polizeiarbeit hat auch kein Datenschutzproblem.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum BKA-Gesetz viele bestehende Befugnisse beanstandet und einen engen Entscheidungskorridor definiert. Mit Ihrem Gesetzentwurf schrammen Sie permanent an der rechten Leitplanke dieses Korridors entlang. Das, was nach Einschätzung des Gerichts gerade noch so verfassungsrechtlich zulässig wäre, haben Sie dann per Copy-and-paste ins Gesetz geschrieben. Copy-and-paste ist aber nicht nur schlechter gesetzgeberischer Stil, sondern Sie verkennen damit auch Ihre Aufgabe, für die Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne zu sorgen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie gehen nicht minimalinvasiv vor, wie Sie es gerade gesagt haben, Herr de Maizière, sondern Sie gehen richtig in die Vollen.

Unser Entschließungsantrag macht diese Versäumnisse noch einmal deutlich. Durch die Neustrukturierung der Datenbanken beim BKA betreiben Sie eine unverhältnismäßig weite Speicherung – und die noch auf Vorrat -, ohne dass in einem einzigen Fall belegt wäre, dass eine solche Neustrukturierung tatsächlich zur Verbrechensverhütung beiträgt. Eine Regelung zu Staatstrojanern, die nicht mindestens auch die technischen Anforderungen an die Software klar definiert, lässt nicht einmal den Versuch erkennen, dass Sie sich mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben beschäftigt haben.

Auch der kriminalistische Nutzen eingriffsintensiver Maßnahmen wurde im Rahmen dieses Entwurfs nicht hinreichend berücksichtigt. Das sehen wir am Beispiel der Fußfessel. Die Fußfessel ist als Maßnahme zur Überwachung von Gefährdern schlicht ungeeignet,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel (DIE LINKE))

selbst dann, wenn die Überwachung ausnahmsweise einmal nicht verdeckt erfolgen soll. Sie ist ein reines Placebo. Selbst das BKA sagt in seiner internen Einschätzung, die wir alle kennen, eindeutig, dass die Fußfessel so ziemlich das Letzte ist, was Gefährder daran hindert, Anschläge zu begehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Fußfessel zur polizeilichen Überwachung von Gefährdern – ich rede jetzt nicht über die Fußfessel im Maßregelvollzug, sondern über die polizeirechtliche Fußfessel, wie sie hier im BKA-Gesetz vorgesehen ist – gibt es nirgendwo sonst auf der Welt.

(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nirgendwo auf der Welt!)

Das ist absolutes Neuland; so würden Sie von der Union es vielleicht bezeichnen. Sie planen hier einen groß angelegten Feldversuch, ein riesiges Experiment am offenen Herzen der öffentlichen Sicherheit. Mir wäre es an dieser Stelle lieber, Sie würden endlich einmal konkrete Schlüsse aus dem Fall Anis Amri ziehen, der übrigens niemals ein Kandidat für die Fußfessel gewesen wäre.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Neben all den verfassungsrechtlichen Fragen macht mich ein Aspekt besonders betroffen. Für uns alle steht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ganz oben auf der Agenda.

(Zurufe von der CDU/CSU: Na ja!)

– Haben Sie etwa Zweifel daran, dass wir uns um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen? Wenn das so ist, möchte ich gerne, dass Sie das hier einmal laut sagen. – Deshalb ist es im Sinne der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger keine gute Politik, die Polizei und die Sicherheitsbehörden mit Gesetzen im Regen stehen zu lassen, deren Nutzen fragwürdig ist und die am Ende in Karlsruhe wieder eingesammelt werden. Damit ist niemandem gedient, weder der Polizei noch der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Mehr Sorgfalt in der Beratung und mehr Präzision in der Ausgestaltung wären dringend angebracht. All das lassen Sie leider vermissen.

Dazu kommt: Die bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, sowohl repressiv als auch präventiv, wurden in bestimmten Fällen überhaupt nicht ausgeschöpft. Der Fall Amri ist solch ein trauriges Beispiel. Für diese Defizite gibt es klare Belege. Wenden Sie die bestehenden Gesetze an, anstatt immer neue Gesetze zu schaffen, die letztlich sowieso wieder in Karlsruhe landen und niemandem weiterhelfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)