Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nach fast 30 Jahren ist eine Novelle des Bundespolizeigesetzes lange überfällig. Den stockenden Prozess im Bundesinnenministerium haben wir durch eine Einigung zwischen den Ampel-Fraktionen nun beschleunigt. Im Bereich des Racial Profilings konnten wir echte Erfolge erreichen.

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen bei anlasslosen Kontrollen durch die Bundespolizei über ihr Recht auf eine Kontrollquittung informiert werden. Den Grund für die jeweilige polizeiliche Kontrolle gibt es dann ab sofort schwarz auf weiß. Diskriminierend wirkenden Kontrollen beugen wir damit vor. Auch haben wir die rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen auf ein festeres Fundament gestellt und schaffen damit mehr Rechtssicherheit in der Anwendung.

Auf der anderen Seite wollen wir der Bundespolizei mehr Möglichkeiten bei der Strafverfolgung einräumen und weiten die Zuständigkeit auf Verbrechenstatbestände aus. Gleichzeitig setzen wir den Koalitionsvertrag konsequent um und verzichten auf verfassungsrechtlich problematische Eingriffe wie die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung.
Ein echter Erfolg für mehr Freiheit und Sicherheit!

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„Kontrollierte sollen von Beamten Quittung verlangen dürfen“ Spiegel online

Diese Quittung, auf der etwa Ort, Zeit und Grund der Überprüfung der Personalien vermerkt werden müssten, sei ein gutes Mittel, um diskriminierenden Kontrollen vorzubeugen und verbessere die Rechtsposition der Betroffenen, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic.

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