Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit

Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Verfügbarkeit scharfer Schusswaffen hat für die innere Sicherheit erheblich Be- deutung. Das haben auch die jüngsten Ereignisse wieder gezeigt. Insbesondere die Ri- siken des Handels und Erwerbs von Waffen sind dabei weiter offenkundig: Besorgnis- erregend sind die hohen Zahlen von Tötungsdelikten in Europa, die mit Schusswaffen begangen werden. Zugleich ist der Verbleib von nahezu einer halben Million Schuss- waffen, die verloren gegangen sind, oder gestohlen wurden, in der Europäischen Union ungeklärt. Die Anschläge in Paris auf „Charlie Hebdo“ und am 13. November 2015 haben ebenso wie die Morde in München – just am Jahrestag der rechtsextremmoti- viert, mit Feuerwaffen begangenen Anschläge von Utøya in Norwegen – erneut ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer effektiven EU-weiten Kontrolle des Waffenhandels geworfen.

Terrornetzwerke agieren grenzüberschreitend. Insbesondere die De- und sodann Re- aktivierung von Waffen, eine fehlende einheitliche Registrierung sowie der Internet- handel schaffen mangels europaweit identischer Regelungen spezifische Risiken. Das Bundeskriminalamt (BKA) konstatierte erst kürzlich, dass in Deutschland und Europa der illegale Umbau von im Ausland hergestellten so genannten Dekorations- und Sa- lutwaffen zugenommen habe (vgl. Pressemitteilung des BKA vom 27. Juli 2016). In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), einschließlich Deutschland, kön- nen Dekorations- und Salutwaffen erlaubnisfrei erworben werden. Diese nicht funkti- onsfähigen Schusswaffen können sodann mit vergleichsweise geringem Aufwand in letale Schusswaffen umgeändert werden. Deren Erwerb wird durch die Möglichkeiten des Internethandels begünstigt. Die reaktivierten Schusswaffen gelangen später in den illegalen Kreislauf und haben im Ausland nachweislich bei zum Teil schwersten Straf- taten und terroristischen Anschlägen Verwendung gefunden. Aus einer von insgesamt drei bereits 2013 durch die Europäische Kommission in Auftrag gegebenen Studie zur Bewertung der Umsetzung der EU-Feuerwaffen-Richtlinie ergibt sich zudem, dass be- stimmte halbautomatische Waffen leicht in automatische Waffen umgebaut werden können und einige bislang erlaubte halbautomatische Feuerwaffen sehr gefährlich sind, wenn sie über eine hohe Munitionskapazität verfügen.

(…)

Der komplette Antrag und Begründung

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