Der Polizeibeauftragte – Ein Schritt zu mehr Transparenz und Reformen

Anlässlich der Übergabe des ersten Tätigkeitsberichts des Bundespolizeibeauftragten erklärt Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:
Der unabhängige Polizeibeauftragte auf Bundesebene wurde auf Drängen der Grünen Bundestagsfraktion eingesetzt und etabliert sich nun als Allgemeingut. Die Polizei in Deutschland leistet einen wichtigen Dienst, doch sie steht vor großen Herausforderungen und strukturellen Problemen, die nicht unbeachtet bleiben dürfen. Sexismus, der Umgang mit psychischen Ausnahmesituationen und eine mangelnde Fehlerkultur sind dabei nur einige Beispiele. Der erste Tätigkeitsbericht des unabhängigen Polizeibeauftragten, Uli Grötsch, verdeutlicht, wie notwendig es ist, diese Themen anzugehen. Nur so lässt sich das Vertrauen in die Polizei stärken und die Arbeitsbedingungen verbessern.
Die Bedeutung des Amtes als Anlaufstelle für Verbesserungsvorschläge verdeutlicht die Vielzahl der Themen, mit denen sich der Polizeibeauftragte im Berichtszeitraum beschäftigte: Grenzkontrollen, die Förderung von Frauen in Führungspositionen, posttraumatische Belastung von Polizist*innen, rechtsextreme Vorfälle bei der Bundestagspolizei sowie Racial Profiling und Sicherheitskontrollen von Transgender-Personen. Seit Amtsantritt führte Uli Grötsch zahlreiche Gespräche mit Polizist*innen und Behörden und etablierte sich als vertrauenswürdiger Ansprechpartner. Sein Austausch mit der Wissenschaft trägt entscheidend dazu bei, strukturelle Probleme zu bekämpfen. Zudem klärte er organisatorische und verfahrensrechtliche Fragen mit dem Petitionsausschuss des Bundestages, den Bürger- und Polizeibeauftragten der Länder sowie internen Beschwerdestellen.
Trotz Widerstands aus der Union, der auf unbegründetem Misstrauen beruhte, stärkte der Polizeibeauftragte das Vertrauen in die Polizei und legte wichtige Grundlagen für Reformen. Die Grüne Bundestagsfraktion fordert, dass der Polizeibeauftragte künftig auch für den Zoll zuständig sein sollte. Zudem sollen NGOs und andere betroffene Gruppen Eingaben tätigen können, um eine breitere gesellschaftliche Perspektive in die Arbeit des Beauftragten einzubringen. Der Tätigkeitsbericht zeigt, dass das Amt des Polizeibeauftragten ein richtiger Schritt war und einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Polizeiarbeit leisten wird.