Schriftliche Frage zur möglichen Planung einer paramilitärischen Organisation durch Reichsbürger
März 2018
Schriftliche Frage Nr. 2/234
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Frage
Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse zu einem konspirativen Treffen von Reichsbürgem aus mehreren Bundesländern mit dem Ziel der Bildung einer gemeinsamen paramilitärischen Organisation vor?
focus.de: Reichsbürger planen offenbar eigene Armee
Antwort
Die Aktivitäten von „Reichsbürgern“ unterliegen unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr einer stetigen Prüfung durch die jeweils zuständigen Behörden. Ebenso prüft der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof fortlaufend das Vorliegen eines Anfangsverdachts im Sinne des § 152 der Strafprozessordnung für in seine Zuständigkeit fallende Straftaten, insbesondere auf der Grundlage seiner Präsenz im Gemeinsamen Extremismus-Terrorismusabwehızentrum (GETZ) im Zuge des Austausches mit Landesbehörden bei Regionalkonferenzen, im Rahmen der Sammlung von Strukturerkenntnissen sowie in Beobachtungsvorgängen (ARP-Verfahren).
Um die Zwecke dieser Verfahren nicht zu gefährden, äußert sich die Bundesregierung nicht zu Einzelheiten von Sachverhalten. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Infomıationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach Abwägung der betroffenen Belange das lnformationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Bereits die Nennung von konkreten Prüfgegenständen könnte gegebenenfalls Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der
Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. daz BVerfGE 51. 324 (343 f.) Vorrang vor dem parlamentarischen Infomationsinteresse hat.