Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zur EU-Geldwäscherichtlinie (2. und 3. Beratung)

Auszug aus der Niederschrift vom 14.11.2919

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geldwäschebekämpfung muss integraler Bestandteil unserer Sicherheitspolitik sein. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist das nicht nur Kür, sondern auch absolute Pflicht.

Die von der Bundesregierung vorgelegte erste Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zeigt jetzt noch einmal, wie groß der Handlungsbedarf inzwischen geworden ist. Deutschland ist seit Langem nicht nur für legale Investitionen attraktiv, sondern bietet leider auch ideale Rahmenbedingungen für Geldwäsche im Immobiliensektor.

Aus diesem Befund erwächst eine nationale, aber auch internationale Verantwortung, meine Damen und Herren;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn Geldwäsche schädigt redliche Wirtschaftsteilnehmerinnen und teilnehmer und macht internationale und schwerste Kriminalität überhaupt erst lohnenswert. Wir Grüne haben schon vor einiger Zeit auf diese Zusammenhänge aufmerksam gemacht und auch einen entsprechenden Antrag zur Bekämpfung von Geldwäsche im Immobiliensektor vorgelegt. Schließlich drohen die ohnehin sehr aufgeheizten Immobilienpreise durch massive Investitionen aus kriminellen Zusammenhängen noch weiter anzusteigen, was nicht zuletzt die Mieten noch weiter steigen lassen könnte. Das dürfen wir nicht zulassen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat diesen Aspekt anfangs noch sehr stiefmütterlich behandelt. Aber die Änderungen, die jetzt im parlamentarischen Verfahren vorgenommen worden sind, lassen deutliche Verbesserungen erkennen; das will ich an dieser Stelle ausdrücklich loben. Sie haben zwei zentrale Forderungen von uns aufgenommen. So sollen Notare künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Es sollen keine Beurkundungen mehr stattfinden, wenn die eigentlichen Eigentümer, die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten, nicht identifizierbar sind. Auch müssen zukünftig ausländische Investoren bei Immobilienkäufen ins Transparenzregister eingetragen werden. Dadurch werden die Hintermänner offengelegt, und Mieterinnen und Mieter können in Erfahrung bringen, wem die Immobilien eigentlich gehören, in denen sie wohnen. Beides sind wichtige Bausteine gegen Geldwäsche, und ich bin froh, dass sie nun aufgenommen werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Sepp Müller (CDU/CSU))

Leider greift der Gesetzentwurf aber an einigen Punkten zu kurz oder setzt auf die falschen Akzente; das ist eben schon angesprochen worden. So soll trotz massiver Warnungen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und Stellungnahmen des Bundesrates die Financial Intelligence Unit Anfragen in besonders geschützten polizeilichen Datenbanken vornehmen dürfen. Herr Zimmermann, das hat nichts mit Befindlichkeiten oder dergleichen zu tun; denn was sich erst einmal sehr harmlos anhört, birgt enorme Sicherheitsrisiken. Herr Müller, dann geht es eben nicht darum, mehr Sicherheit zu schaffen,

(Dr. Jens Zimmermann (SPD): Natürlich!)

sondern dann ist das Risiko ist einfach sehr, sehr groß. Wir müssen uns vor Augen führen, dass es sich hier um sensibelste Daten zu Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität handelt, die selbst innerhalb der Polizei nicht von jedem eingesehen werden dürfen, sondern nur von einem sehr, sehr eng umrissenen Personenkreis.

(Sepp Müller (CDU/CSU): Es geht doch nur um Treffer! – Dr. Jens Zimmermann (SPD): Es werden überhaupt keine Daten übermittelt!)

Dass Sie hier so wenig Problembewusstsein haben, ist für mich einfach nicht nachvollziehbar.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, die Geldwäschebekämpfung muss insgesamt gestärkt werden. Wichtig ist, dass die beschlossenen Maßnahmen einer regelmäßigen Revision unterzogen und noch weitere Schritte eingeleitet werden. Wir haben deshalb hier einen Entschließungsantrag vorgelegt, der auch zur Abstimmung steht. Ich bitte Sie, dem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)