Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zur Änderung des Parteiengesetzes (finale Beratung)

Quelle: Deutscher Bundestag
Auszug aus der Niederschrift vom 15.12.2023

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir schließen heute die Reform des Parteiengesetzes ab. In politisch bewegten Zeiten schaffen wir damit eine neue Grundlage für die wichtige Arbeit der Parteien in unserer Demokratie. Die Bedeutung der politischen Parteien ist hier schon hervorgehoben worden, und ich teile das, was mein Vorredner und meine Vorrednerin gesagt haben, ganz ausdrücklich. Gerade in Zeiten, in denen sich der Diskurs massiv verändert hat und extremistische Kräfte an Zulauf gewinnen, ist es umso wichtiger, die politischen Parteien so aufzustellen, dass sie ihren verfassungsgemäßen Auftrag erfüllen können, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Dank der konstruktiven Zusammenarbeit der Parteien und Fraktionen des demokratischen Spektrums können wir heute gemeinsam einen Gesetzentwurf vorlegen, der dazu eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage schafft. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die letzte Anhebung der Parteienfinanzierung gekippt hat, ist es notwendig geworden, die Finanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. 

Dabei besagt eine ungeschriebene Regel, dass eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung immer mit einem Mehr an Transparenz einhergehen muss. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir genau diese Regel befolgt und haben die maßvolle Anhebung der Parteienfinanzierung mit den von uns seit Jahren geforderten Transparenzregeln verbunden. 

Auch die Anhörung der Sachverständigen im Innenausschuss hat gezeigt, dass wir mit der Offenlegung von Sponsoringeinnahmen einen wirklich lange überfälligen Schritt gehen. Damit wird für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar, welche Firmen zum Beispiel auf einem Parteitag mit einem Stand vertreten waren und wie viel Geld dadurch von der jeweiligen Partei eingenommen wurde. 

Auch konnten wir nach der Anhörung noch eine wichtige Änderung bei der Sanktionierung von Parallelaktionen, also von verdeckten Werbemaßnahmen, erreichen. Zukünftig müssen Personen, die eine Werbemaßnahme zugunsten einer Partei durchführen wollen, auch deren Finanzierung offenlegen. Damit stellen wir sicher, dass unzulässige Strohmann-, Auslands- oder Einflussspenden erkannt werden, meine Damen und Herren. 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

In Zeiten von versuchter Einflussnahme durch autokratische Staaten ist das eine wichtige Neuerung und auch ein Schutz unseres demokratischen Gemeinwesens. 

Gerne wären wir im Bereich der Veröffentlichung von Spenden, Mitglieds- und auch Mandatsträgerbeiträgen noch einen Schritt weiter gegangen und hätten die Grenzwerte weiter abgesenkt.

(Beifall der Abg. Clara Bünger (fraktionslos))

Aber wenn man mit sechs Parteien und fünf Fraktionen an einem Tisch sitzt, dann muss man auch Kompromisse machen. 

Wir freuen uns jedenfalls, dieses Gesetz heute mit so breiter Unterstützung hier im Hohen Haus verabschieden zu können; denn nur gemeinsam stärken wir das Vertrauen in unsere Demokratie. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgewirkt haben, und wünsche nun geruhsame Weihnachtstage und alles Gute im neuen Jahr!

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

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