Erste Lesung zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Änderung des BND-Gesetzes und zur Reform des Nachrichtendienst-Rechts.
Auszug aus der Niederschrift vom 12.10.2023
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In den letzten Jahrzehnten gab es vielleicht keine Zeit, in der die Bedrohungen so massiv waren wie heute. Auf europäischem Boden tobt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. In Israel werden schrecklichste und unbeschreiblich barbarische Verbrechen von Terroristen der Hamas begangen, die auch für die Sicherheitslage in Deutschland bedeutend sind. Viele andere Bedrohungen wie der grassierende Rechtsterrorismus in Deutschland oder auch der islamistische Terrorismus, der uns alle massiv unter Druck setzt, sind auch schon angesprochen worden.
Kollege Kiesewetter, die Bedrohungsgesamtrechnung, die Sie einfordern, liegt sozusagen offen auf dem Tisch. Wir erkennen all diese Bedrohungsszenarien an, und deswegen ist es auch höchste Zeit, dass wir die Sicherheitsbehörden entsprechend aufstellen, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Was wir aber dazu nicht brauchen, sind verfassungswidrige Gesetze; denn wir brauchen wachsame Nachrichtendienste als Seismograf und Frühwarnsystem, die ihre Arbeit effektiv, aber auch rechtsstaatlich und verfassungskonform erledigen, damit sie uns eben gut beraten und auch warnen können. Und dazu gehen wir heute einen ganz wichtigen Schritt; aber, wie schon gesagt, der große Wurf ist es noch nicht. Das erkennen Sie auch daran, dass wir als Koalitionsfraktionen miteinander um die richtige Lösung ringen. Wir dürfen wir bei der Neuregelung der Übermittlungsvorschriften nicht stehen bleiben. Diese Anpassung ist nur der Anfang des Weges einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts, die wir dringend brauchen, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Wir wollen die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste stärken und auch die Rechte der Betroffenen ausbauen, und auch für die sogenannten Gemeinsamen Zentren wie das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum oder für ZITiS brauchen wir endlich ordentliche gesetzliche Grundlagen. Denn wenn wir all das nicht machen, dann schaden wir nicht nur den Bürgerrechten, sondern auch der Sicherheit in unserem Land, und das ist inakzeptabel, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Konstantin Kuhle (FDP))
Wohin es führt, wenn man als Gesetzgeber nicht ordentlich arbeitet – das ist hier auch schon angesprochen worden -, das sieht man am Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Eine echte Klatsche aus Karlsruhe für die Bayerische Staatsregierung, die aber bedauerlicherweise uns alle trifft! Das Urteil verpflichtet uns, unsere Gesetze anzupassen. Deshalb müssen wir auch die Vorabkontrolle für eingriffsintensive nachrichtendienstliche Mittel einführen. Wenn unsere Nachrichtendienste also nicht bald völlig ohne Befugnisse dastehen sollen, dann sind nicht nur Eile, sondern auch Sorgfalt geboten. Deshalb ist es wichtig, den Kernbereichsschutz auszubauen, die nachrichtendienstlichen Mittel festzuschreiben und zu klassifizieren und grundsätzlich auch für mehr Normenklarheit zu sorgen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Aber von der Verpflichtung, etwas zu tun, mal ganz abgesehen, ist es auch unsere tiefe Überzeugung, dass leistungsfähige Nachrichtendienste und verfassungskonforme Rechtsgrundlagen eben kein Gegensatz sind, wie uns das die Vorgängerregierung immer verkaufen wollte. Ganz im Gegenteil: Ihre Bindung an Recht und Gesetz ist gerade die Stärke unserer Nachrichtendienste. Sie verdienen eine solide Arbeitsgrundlage, auf die sie sich jederzeit verlassen können und die ihnen die nötige Rechtssicherheit gibt. In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich auf die Beratungen.
Ganz herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)