Auszug aus der Niederschrift vom 05.03.2020
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Flughäfen sind herausgehobene Infrastrukturknotenpunkte, und ihre Sicherheit ist deshalb zweifellos von großer Bedeutung. Richtig ist auch, dass sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund mit der Frage möglicher Innentäter beschäftigt.
Da die FDP ja gerne die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten abschaffen will
(Manuel Höferlin (FDP): Und Sportpiloten! Das vergessen Sie nämlich immer! Vergessen Sie doch die Luftsportler nicht immer! Ehrenamtler!)
und das unter anderem damit begründet – das haben Sie ja gerade noch mal gemacht, Herr Höferlin -, dass ausländische Piloten diese auch nicht hätten: Da wurde ja in der Anhörung im Innenausschuss deutlich, welche praktische Bedeutung die Überprüfung hat; denn nur Piloten mit einer solchen Überprüfung können sich im Flughafen und im Sicherheitsbereich ohne Begleitung frei bewegen;
(Manuel Höferlin (FDP): Das stimmt ja gar nicht! Die ganzen ausländischen Piloten können das ja auch so! Das stimmt gar nicht! Total falsch!)
das hat die Anhörung ergeben. Deswegen ist das Instrument kein leerer Formalismus, sondern hat auch einen ganz praktischen Nutzen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Ulla Jelpke (DIE LINKE))
Aber wir verhandeln ja heute nicht nur das Luftsicherheitsgesetz, sondern die Bundesregierung hat – der Kollege Hahn hat es eben erwähnt – ja auch noch ein paar waffenrechtliche Punkte im Gesetzentwurf untergebracht. Warum Sie das nicht offen machen, sondern hier quasi im Gesetzentwurf verstecken, kann man schon erahnen, wenn man sich Ihre Vorschläge anschaut.
Heute in der Vereinbarten Debatte zu Hanau haben Sie sich sehr häufig dafür gelobt, das Waffenrecht in der Vergangenheit verschärft zu haben, nur um es jetzt, gleich ein paar Stunden später, wieder zu entschärfen. Es ist nach dem schrecklichen Anschlag in Hanau doch das völlig falsche Signal, die Dokumentationspflichten der Schützenvereine im Waffenrecht abzuschleifen,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
obwohl den Vereinen doch auch eine soziale Kontrollfunktion zukommt.
Stattdessen hätten Sie besser die Idee des Bundesinnenministers aufgreifen sollen, der nach Hanau gesagt hat, dass man sich die Kriterien für die persönliche Eignung von Waffenbesitzern noch mal ganz genau anschauen muss. Wir haben das getan und legen Ihnen deshalb hier einen eigenen Antrag zum Waffenrecht vor, der unter anderem vorsieht, dass die im Waffengesetz vorgeschriebene Überprüfung auch in psychologischer Hinsicht verbessert wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ulla Jelpke (DIE LINKE))
Wenn wir unseren Antrag nachher in den Innenausschuss überweisen, dann möchte ich darum bitten, dass wir uns dieser Sache möglichst bald wieder annehmen, gerne auch zusammen mit dem Bundesinnenminister. Das wäre jedenfalls angemessen. Denn erst in der Folge des rechtsterroristischen Anschlags in Hanau wird wieder mehr darüber geredet und nachgedacht, dass Menschen in Deutschland auch durch legale Waffen sterben. Dabei handelt es sich nicht um die einzige Tat in jüngster Zeit, die mit einer legalen Waffe begangen wurde. Wir erinnern uns: Ende Januar starben sechs Mitglieder einer Familie durch einen Täter aus ihrer Mitte mit einer legalen Waffe.
Wenn Sie schon unsere anderen Vorschläge zur Veränderung des Waffenrechts, die wir hier mehrfach eingebracht haben, alle ignorieren, dann befassen Sie sich wenigstens eingehend mit unserem heutigen Antrag; denn die Zuverlässigkeitsprüfung im Waffenrecht muss endlich halten, was sie verspricht.
Herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Antrag: Persönliche Eignung nach § 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten