Auszug aus der Niederschrift vom 16.12.2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vor zehn Jahren haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages etwas sehr Kluges entschieden. Sie haben gesagt: Es ist nicht gut, dass die Abgeordneten komplett selbst darüber befinden, wie sich die Diäten entwickeln. Auch wenn wir natürlich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu angehalten sind, ist es dennoch in der Sache nicht gut und politisch im Sinne populistischer Stimmungsmache immer sehr aufladbar, wie wir wahrscheinlich nachher wieder hören werden.
Damals wurde eine unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzt, die im Ergebnis Empfehlungen zur Abgeordnetenentschädigung erarbeitet und ausgesprochen hat. Auf Grundlage ebendieser Empfehlungen gilt seit der 18. Wahlperiode ein Verfahren, in dem die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli entsprechend dem Nominallohnindex angepasst wird. Der angepasste Betrag wird transparent in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Dieses Anpassungsverfahren muss aber zwingend spätestens jeweils drei Monate nach der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages wieder beschlossen werden, damit es gültig bleibt. Das ist gesetzlich so vorgesehen, und deswegen führen wir heute hier diese Debatte. Das geschieht nicht nur – wie oft und gerne und wahrscheinlich nachher auch wieder behauptet wird -, damit die Diäten steigen können, sondern eben auch, damit sie automatisch sinken können, so wie es eben auch im letzten Jahr geschehen ist.
(Nicole Gohlke (DIE LINKE): Einmal!)
Auch darüber hinaus hat sich dieses Verfahren bewährt – übrigens auch, als es galt, davon abzuweichen, wie im Jahr 2020 geschehen, als wir angesichts der Coronapandemie aktiv darauf verzichtet haben, die Diäten zu erhöhen, auch wenn es nach dem Anpassungsmechanismus eigentlich vorgesehen gewesen wäre. Wie eben erwähnt, musste das 2021 gar nicht erst geschehen; denn die Entschädigung sank ohnehin aufgrund der negativen Lohnentwicklung in der Krise.
Wir werden auch zukünftig – das ist meiner Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, sehr, sehr wichtig – äußerst sensibel auf die Umstände achten. Wenn es für andere aufgrund von krisenhaften Entwicklungen große Einschränkungen gibt, muss sich das auch bei den Abgeordneten widerspiegeln, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Aber ich bin aufgrund der Erfahrung von 2020 auch sehr sicher, dass wir einen solchen Schritt wieder in großer Einmütigkeit gehen würden, wenn es denn erforderlich wäre. Deshalb kann ich sagen: Der Anpassungsmechanismus, hat sich gerade da bewährt, wo es auch galt, eine Ausnahme zu machen.
Deswegen gilt für meine Fraktion: Das Anpassungsverfahren gewährleistet eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare und zugleich angemessene, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichernde Entschädigung gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes; deshalb soll es auch in dieser Wahlperiode wieder fortgeführt werden.
Ganz herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)