Auszug aus der Niederschrift vom 23.09.2026
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider müssen wir heute über etwas diskutieren, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, nämlich über die Befassung dieses Hauses mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates. Der Bundesrat hat bereits im September 2025 einen Gesetzentwurf zur Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität beschlossen – auf Initiative des Landes Berlin, getragen von CDU und SPD, unterstützt von vielen weiteren Bundesländern.
(Stephan Brandner (AfD): Aber nicht von uns!)
Seit nunmehr fast einem Jahr liegt dieser Gesetzentwurf nun hier vor, hat es aber bis heute nicht auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages geschafft. Das ist der Grund für diese Geschäftsordnungsdebatte hier.
Wir beantragen, den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ergänzung von Artikel 3 auf die Tagesordnung zu setzen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ina Latendorf (Die Linke))
Es geht also darum, meine Damen und Herren, dass der Deutsche Bundestag die Chance bekommt, sich überhaupt mit diesem Gesetzentwurf zu befassen, ihn zu beraten und anschließend auch darüber abzustimmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ina Latendorf (Die Linke))
Und es ist vollkommen unverständlich, dass Sie von der Koalition dem Hohen Haus die Befassung damit bisher verweigert haben.
(Zuruf des Abg. Falko Droßmann (SPD))
Nach dem schrecklichen islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ist diese Frage umso drängender. Zu Recht wurden Konsequenzen gefordert. Auch aus der SPD-Spitze kamen klare Worte. Der Vizekanzler Lars Klinbeil und die Ministerin Bärbel Bas haben sich dafür ausgesprochen, den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz zu verankern. Aber solche Aussagen müssen auch mal zu parlamentarischen Beratungen führen; denn sonst sind sie nichts wert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ina Latendorf (Die Linke))
Genau diese Beratungen verhindern Sie bislang. Inzwischen hat sich sogar die Sozialsenatorin des Landes Berlin als Beauftragte des Bundesrates an die Bundestagspräsidentin gewandt und darum gebeten, die Befassung voranzubringen. Seitdem ist wieder nichts passiert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dabei geht es hier um eine Initiative der Länder, die nicht parteipolitisch, sondern eben parteiübergreifend geprägt ist. Ein gutes Beispiel ist übrigens die Ehe für alle. Dieser Gesetzentwurf kam auch aus dem Bundesrat und hat eine jahrzehntelange Debatte entscheidend vorangebracht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Länderinitiativen können also festgefahrene Prozesse überwinden, meine Damen und Herren, und sie verdienen Beratung und nicht das politische Abstellgleis.
Deshalb meine Frage an Sie von der Union und von der SPD: Was spricht eigentlich dagegen? Was spricht objektiv dagegen, diesen Gesetzentwurf auf die Tagesordnung zu setzen? Wenn Sie ihn ablehnen oder da Änderungsbedarf sehen, ja, dann lassen Sie uns doch hier im Parlament darüber diskutieren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber Nichtbefassung ist keine politische Position. Sie verhindert nur die Debatte.
Geben Sie sich doch einen Ruck. Setzen Sie den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung. Lassen Sie uns hier im Bundestag darüber beraten. Das ist keine Frage von Regierung oder Opposition. Das ist eine Frage des Respekts vor dem Bundesrat, aber auch vor diesem Parlament.
Ganz herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



