Die Bundesratsinitiative zum Artikel 3 GG zum Erfolg führen
Auch 76 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes klafft darin eine Lücke. Queere Menschen sind die einzige Opfergruppe des Nationalsozialismus, die nicht explizit im Artikel 3 erwähnt und vor Diskriminierung geschützt wird. Seit Jahren gibt es die Debatte, diese Lücke zu schließen. Die Initiative des Bundesrates, die auch mit Stimmen von unionsgeführten Ländern zustande kam, war ein Zeichen der Hoffnung.
Viele glauben, dass wir als Deutscher Bundestag eine Initiative des Bundesrates immer beraten müssten. Für die Aufsetzung und Beratung einer solchen Initiative benötigt man aber eine Mehrheit des Bundestages und damit auch das Wohlwollen der Koalitionsfraktionen. Ich habe Union und SPD gefragt, ob sie bereit wären die Initiative des Bundesrates in den Bundestag einzubringen und zu beraten. Die Antwort war ein kategorisches Nein. Das ist ein doppeltes Spiel. CDU-Landeschefs zeigen Wohlwollen und hoffen auf Applaus beim nächsten CSD. Gleichzeitig ist aber klar, dass deren Initiative fruchtlos bleibt und im Bundestag niemals das Licht der Welt erblicken wird.
Für solche Schaufensterdebatten ist uns das Thema zu wichtig. Deshalb haben wir die Initiative des Bundesrates wortgleich als Fraktionsgesetzentwurf eingebracht. Wenn Schwarz-Rot bereit ist, mit uns die Beratung der Bundesratsinitiative aufzusetzen, ziehen wir unseren Gesetzentwurf gerne zurück.






