Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung – Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im deutschen Recht verankern
Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katja Keul, Renate Künast, Dieter Janecek, Tom Koenigs, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Volker Beck (Köln), Harald Ebner, Thomas Gambke, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Peter Meiwald, Irene Mihalic, Beate Müller- Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Unternehmen tragen gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgeht. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühen gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, kommt es in Deutschland aber auch in den internationalen Lieferketten, immer wieder zu Rechtsverstößen. Rechtstreue Unternehmen werden beschädigt, wenn einzelne Unternehmen internationale Standards oder die jeweiligen nationalen Vorgaben nicht einhalten. Deshalb ist es äußerst wichtig, mit klaren und umsetzbaren Regelungen dafür zu sorgen, dass die für uns in Europa selbstverständlichen Standards in den Bereichen Menschenrechte, Ökologie und Soziales auch wirklich umgesetzt werden. Ein sozial-ökologischer Rahmen, der die Pflichten von Unternehmen konkretisiert sowie die Folgen bei Verstößen regelt, muss an verschiedenen Ebenen ansetzen: verbindliche Sorgfaltspflichten (Drs. 18/10030), Berichtspflichten (Drs. 18/10038) und effektive Sanktionen.
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