Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung ‒ Nachhaltigkeitsberichte wirksam und aussagekräftig ausgestalten ‒ Umsetzung der CSR-Richtlinie
Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Katja Keul, Uwe Kekeritz, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, Dr. Thomas Gambke, Dieter Janecek, Dr. Gerhard Schick, Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Unternehmen tragen gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgeht. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühen, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, kommt es in Deutschland, aber auch in den internationalen Lieferketten, immer wieder zu Rechtsverstößen. Rechtstreue Unternehmen werden beschädigt, wenn einzelne Unternehmen internationale Standards oder die jeweiligen nationalen Vorgaben nicht einhalten. Deshalb ist es äußerst wichtig, mit klaren und umsetzbaren Regelungen dafür zu sorgen, dass die für uns in Europa selbstverständlichen Standards in den Bereichen Menschenrechte, Ökologie und Soziales auch wirklich umgesetzt werden.
Am 21.09.2016 wurde im Bundeskabinett ein Gesetzentwurf verabschiedet, der die Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzen soll. Zukünftig müssen große Unternehmen nicht nur über betriebswirtschaftliche, sondern auch über ökologische und soziale Aspekte ihrer Tätigkeit berichten.
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