Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Renate Künast, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Dr. Julia Verlinden, Katja Dörner, Dr. Frithjof Schmidt, Ekin
Deligöz, Matthias Gastel, Kai Gehring, Anja Hajduk, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Gerhard Schick, Kordula Schulz-Asche, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Jürgen Trittin, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit 2009 wurde zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada das Comprehen- sive Economic and Trade Agreement (CETA) verhandelt. Am 5. Juli 2016 hat die EU-Kommission dem Rat der Europäischen Union das CETA-Abkommen als sogenanntes „gemischtes Abkommen“ übermittelt (KOM(2016)444 endg.). Demnach müssen die Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren, bevor das Abkommen in Kraft treten kann.

Bevor der nationale Ratifizierungsprozess beginnt, muss vorab im Oktober 2016 der Rat der Europäischen Union sowie im Frühjahr 2017 das Europaparlament über das Abkommen sowie über die vorläufige Anwendung einiger Vertragsteile des Abkom- mens entscheiden. Der Bundestag spricht sich für eine Ablehnung des CETA-Ver- tragstextes sowie der vorläufigen Anwendung des Abkommens durch die Bundesre-gierung aus.

Eine Vertiefung der Handelsbeziehungen mit Kanada ist wünschenswert. Allerdings müssen Handelsabkommen transparent verhandelt und nach sozialen, ökologischen und menschrechtliche Kriterien fair ausgerichtet sein. Etablierte demokratische und rechtsstaatliche Institutionen und die Handlungsspielräume in der kommunalen Da- seinsvorsorge dürfen nicht in Frage gestellt werden.

CETA genügt diesen Maßstäben nicht. Zahlreiche Sachverständige haben den Vertragsentwurf auf verschiedene mögliche Schwachstellen und Gefahren hin überprüft.* Dabei haben sich entscheidende Kritikpunkte, die bereits während des Verhandlungs- prozesses immer wieder formuliert wurden, bestätigt.

Etablierung von Schiedsgerichten

Mit der Einführung so genannter Investor-Staat-Schiedsgerichte im Rahmen von CETA, wird ein System unnötiger und gefährlicher Klageprivilegien für Investoren weiter fortgeschrieben. Jegliche Form von Schiedsgerichten in diesem Abkommen ist unnötig und birgt enorme Risiken für öffentliche Haushalte sowie für den Erhalt und die Fortentwicklung wichtiger Schutzstandards. CETA würde das Instrument investo- renfreundlicher Klageprivilegien massiv ausweiten und auf Jahrzehnte hinweg fest- schreiben.

(…)

Der komplette Antrag und Begründung

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