Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht nicht ungesühnt lassen
Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Franziska Brantner, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Auf dem Gebiet des Irak und Syriens wurden seit 2012 sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren schwere Verbrechen gegen die Menschlich- keit begangen. Opfer dieser Verbrechen sind unter anderem ethnische und religiöse Minderheiten, wie Christen, Jesiden, Turkmenen und andere geworden.
Die Angriffe des ISIS/Daesh auf die Jesiden wurden von der Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen im Juni 2016 als Völ- kermord eingestuft.
Mehr als 3.200 Frauen und Kinder befinden sich nach wie vor in der Gewalt von ISIS/Daesh, v.a. in Syrien, wo sie hundertfach vergewaltigt und dutzendweise weiterverkauft werden; tausende Jungen und Männer werden vermisst.
Auch gegen die syrische Zivilbevölkerung wurden wiederholt Kriegsverbrechen begangen. Human Rights Watch hat in 47 Fällen den Einsatz von Streumunition in vom syrischen Regime kontrollierten Gebieten dokumentiert. Die tatsächliche Zahl liegt vermutlich sehr viel höher. Experten von VN und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) sind darüber hinaus zu dem Schluss ge- kommen, dass die syrischen Regierungstruppen mindestens zweimal Chlorgas eingesetzt haben – im April 2014 und im März 2015 gegen Orte in der nordsyrischen Provinz Idlib. Bei den Giftgasangriffen wurden mindestens 13 Menschen getötet. ISIS/Daesh setzte demselben Bericht zufolge mindestens einmal Senfgas ein: am 21. August 2015 in der Stadt Marea in der nördlichen Provinz Aleppo. Der Einsatz von Streumunition und Giftgas sind Kriegsverbrechen.
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