Stillstand beim E-Government beheben – Für einen innovativen Staat und eine moderne Verwaltung
Antrag der Abgeordneten Dieter Janecek, Dr. Konstantin von Notz, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
E-Government, also digitale Informationen und Dienste von Staat und Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, ist ein Gradmesser für die Innovationsfähigkeit des Staates. E-Government schafft die Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste. Open Government öffnet staatliche Datenbestände und ermög- licht innovative, elektronische Dienstleistungen.
Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Thematik. Un- ter anderem hat die Projektgruppe „Demokratie und Staat“ der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft in einem Zwischenbericht (vgl. Siebter Zwischen- bericht der Enquete-Kommission auf Bundestagsdrucksache 17/12290) zahlreiche Handlungsempfehlungen an den 18. Deutschen Bundestag ausgesprochen. Diese in- terfraktionell erarbeiteten und am Ende der 17. Wahlperiode verabschiedeten Handlungsempfehlungen wurden von der Bundesregierung bis heute nur unzureichend berücksichtigt, geschweige denn umgesetzt.
Trotz intensiver Debatten und der Formulierung konkreter Handlungsempfehlungen durch die Fraktionen des Deutschen Bundestags herrscht gleichwohl seit Jahren weitgehender Stillstand bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die Bundesrepublik Deutschland verliert im internationalen und europäischen Vergleich zunehmend den Anschluss. Der EU-Digitalisierungsindex von 2016 konstatiert Deutschland ein mangelndes Angebot von digitalen Verwaltungsdiensten – hier liegt Deutschland im Vergleich aller EU-Länder auf Platz 18.1
Auch der Normenkontrollrat kommt in seinem aktuellen Gutachten „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“2 zum Stand von E-Government in Deutschland zu einem vernichtenden Ergebnis: Die Untersuchung zeigt, dass es in Deutschland de facto kaum E-Government-Angebote gibt.
(…)
Der komplette Antrag und Begründung