Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit dem Bundesteilhabegesetz volle Teilhabe ermöglichen

Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Kordula Schulz-Asche, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe, Dr. Julia Verlinden, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Vor sieben Jahren, am 26. März 2009, trat die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN- BRK) in Deutschland in Kraft. Damit ist Deutschland verpflichtet, die Voraussetzun- gen dafür zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf gleichberech- tigte Teilhabe in allen Lebensbereichen wahrnehmen können.

Das bisher geltende Recht der Eingliederungshilfe wurde größtenteils in den 1960er- und 1970er-Jahren erlassen und enthält Passagen, die nicht mit der UN-Behinderten- rechtskonvention vereinbar sind. Beispielsweise wird das Recht auf Privatsphäre und freie Wahl des Wohnorts verletzt, wenn Unterstützung durch einen Assistenten in der eigenen Wohnung nur dann bewilligt wird, wenn sie nicht mehr kostet als die Unter- bringung in einem Heim. Laut UN-BRK sind die Staaten jedoch verpflichtet, Men- schen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung sowie die volle und wirk- same Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dafür sollte jeder behinderte Mensch die Unterstützung bekommen, die er benötigt. Deshalb muss mit dem Bun- desteilhabegesetz (BTHG) auch eine weitreichende Umsetzung der UN-BRK in deut- sches Recht stattfinden.

Mit der Ankündigung eines Bundesteilhabegesetzes hat die Bundesregierung bei be- hinderten Menschen und ihren Verbänden hohe Erwartungen geweckt, insbesondere auch, weil das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen breit angelegten Be- teiligungsprozess gestartet hat, an dem auch Verbände von Menschen mit Behinderun- gen teilgenommen haben, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertre- ten.
21.09.2016

(…)

Der komplette Antrag mit Begründung

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