Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lehren aus den Ermittlungen hinsichtlich Landesverrats – Stellung des Generalbundesanwaltes rechtsstaatlich reformieren

Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Affäre netzpolitik.org vom Sommer 2015 zeigt, dass Weisungen an den Ge- neralbundesanwalt Realität sind, auch wenn das Wort ‚Weisung‘ dabei nicht ge- braucht wird. Das haben nunmehr die Feststellungen der Berliner Staatsanwalt- schaft ergeben (Der Tagesspiegel, 22.August 2016, S.1) und damit die anderslautende Auskunft der Bundesregierung widerlegt, der für Justiz zuständige Bunde- minister habe zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt Gebrauch gemacht (Antwort auf Frage 10 der Kleinen An- frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drs. 18/5889 vom 26. August 2015).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das externe Einzelfallweisungsrecht des Bundesjustizministers gegen- über dem Generalbundesanwalt ausdrücklich auf evident rechtsfehlerhafte Ent- scheidungen sowie Fehl-oder Nichtgebrauch von Ermessen beschränkt wird und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die transparente Ausübung eines solchen Weisungsrechts konkret definiert werden.

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Lehren aus den Ermittlungen hinsichtlich Landesverrats – Stellung des Generalbundesanwaltes rechtsstaatlich reformieren