Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lehren aus den Ermittlungen hinsichtlich Landesverrats ‒ Pressefreiheit und Journalistinnen und Journalisten besser schützen

Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Tabea Rößner, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Art. 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), Art.10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art.11 der EU-Grundrechtecharta stellen die Arbeit von Presse, Rundfunk und Film (der Medien) unter einen besonderen Schutz. Trotzdem sind Medienangehörige immer wieder Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt, durch die sie in ihrer Arbeit und bei der Erfüllung ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe behindert werden. Dies gefährdet die Presse-, Rundfunk-und Filmfreiheit (Medienfreiheit). Ermittlungsverfahren we- gen Landesverrats gemäß § 94 Strafgesetzbuch (StGB) sind zwar nur in Einzelfällen aufgenommen worden. Gleichwohl gab es im vergangenen Sommer Er- mittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Blogger von ‚netzpolitik.org‘. Im Frühjahr 2015 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz Strafanzeige gestellt aufgrund zweier Veröffentlichungen des Blogs, in denen aus einem als Verschluß- sache “(VS) – Vertraulich“ eingestuften Bericht des Verfassungsschutzes zitiert und diese Dokumente im Originalwortlaut veröffentlicht wurden.

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Lehren aus den Ermittlungen hinsichtlich Landesverrats ‒ Pressefreiheit und Journalistinnen und Journalisten besser schützen