Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Internationale rechtliche Zusammenarbeit stärken und ausbauen

Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Renate Künast, Dr. Franziska Brantner, Luise Amtsberg, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der freie und gleiche Zugang zum Recht und zu einem funktionierenden Justizwesen ist unerlässliche Voraussetzung für einen stabilen und nachhaltigen Frieden. Genau diese Voraussetzung ist in vielen fragilen Staaten, Nachkriegsgesellschaften und Au- tokratien nicht gegeben.

Die internationale rechtliche Zusammenarbeit ist schon seit den 1990er-Jahren Be- standteil deutscher Außen-, Justiz-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik. In ihrem 4. Umsetzungsbericht zum Aktionsplan Zivile Krisenprävention betont die Bundesre- gierung, dass die Rechtsstaatsförderung sogar einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Ausland darstelle. Eine Übersicht der Projekte und Aktivitäten der Bundesregierung und der mit Rechtsstaatsförderung befassten Partner existiert aber erst seit 2013. Das „Register der Maßnahmen zur Förderung des Rechtsstaats im Ausland“ soll die Ab- stimmung zwischen den Ressorts und den unterschiedlichen in der Rechtsstaatsförde- rung aktiven Organisationen verstärken.

Die Tätigkeit von Juristinnen und Juristen und anderen rechtsberatenden Expertinnen und Experten ist vielfältig und kann sowohl im Rahmen einer Friedensmission erfol- gen, als auch in bilateralen Projekten oder über eine Tätigkeit an internationalen Ge- richten wie etwa dem Internationalen Strafgerichtshof stattfinden.

Der Deutsche Bundestag anerkennt die Leistung der Expertinnen und Experten, die ihre Expertise in bi- und multilateralen Projekten und für Friedens- und Rechtsstaats- missionen der Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU) und der Orga- nisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einbringen. Für den Erfolg der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit ist der Einsatz aller Berufs- gruppen aus dem Bereich der Justiz und des Justizvollzugs notwendig.

(…)

Der komplette Antrag und Begründung