Intelligente Videoüberwachung
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9926 –
Die Frage, auf welche Weise sowohl die Sicherheit als auch der Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Räumen gewährleistet wer- den kann, hat eine hohe innenpolitische Bedeutung. In der öffentlichen Diskus- sion hat die Videoüberwachung seit Jahrzehnten eine große Bedeutung.
Die Forderung nach dem Ausbau der Videoüberwachung wird bei nahezu allen sicherheitspolitisch relevanten Vorfällen im öffentlichen Raum erhoben. Grund- und bürgerrechtliche Bedenken spielen dabei regelmäßig eine unterge- ordnete Rolle (vgl. www.ztg.tu-berlin.de/pdf/URBANEYE_Abschlussbericht_ Zusammenfassung_dt.pdf).
Häufig sind weder Technik noch Einsatzbedingungen geeignet, mehr Sicher- heit zu ermöglichen. Schon heute werden weite Teile des öffentlichen Lebens per Videokameras überwacht: Laut Medienberichten überwachen beispiels- weise mehr als 31 000 Kameras allein bei der Deutsche Bahn AG (DB AG) 80 Prozent der Reisenden (vgl. www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/bahn- bahn-baut-videoueberwachung-aus-moderne-kameras-geplant_id_5406198.html).
Nach Auffassung sowohl von Datenschützern als auch Bürgerrechtsgruppen führt die politische Debatte ohne Blick auf die konkreten Rahmenbedingungen, Ergebnisse und Möglichkeiten zu einer sachwidrigen Ausweitung der Video- überwachung.
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