Integration ist gelebte Demokratie und stärkt den sozialen Zusammenhalt
Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Matthias Gastel, Kai Gehring, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Christian Kühn (Tübingen), Markus Kurth, Monika Lazar, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele, Markus Tressel, Jürgen Trittin, Dr. Julia Verlinden, Doris Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
2016 muss ein Jahr der Integration werden, ein Jahr des Aufbruchs zu einem neuen Miteinander. Dafür gibt es bereits gute Ansätze: Integration von Flüchtlingen findet täglich erfolgreich statt. Sie wird längst gelebt in Städten und Gemeinden durch das große Engagement vieler Freiwilliger, durch Beschäftigte in öffentlichen Verwaltungen, durch Wohlfahrtspflege, Kultureinrichtungen, Vereine, Religionsgemeinschaften und Unternehmen und nicht zuletzt durch das Engagement von Geflüchte- ten selbst.
Integration setzt eine aktive Zivilgesellschaft, den Willen der Flüchtlinge und eine funktionierende staatliche Infrastruktur von den Kommunen über die Länder bis zur Bundesregierung voraus. Integration lässt sich nicht verordnen, erfolgreiche Integration ist vielmehr Ausdruck des Zusammenlebens von unterschiedlichen Menschen, die gemeinsam die Werte und Regeln unserer Gesellschaft tragen und weiterentwi- ckeln. Integration ist ein Prozess hin zu einem Leben im Rahmen des rechtlichen Systems mit sozialer Chancengleichheit und kultureller Selbstbestimmung. Grundlage hierfür ist der Anspruch der Geflüchteten auf Teilhabe und die Schaffung einer Perspektive: vom Flüchtling zu Mitbürgerin und Mitbürger auf der Basis eines Integrationsgesetzes. Das Integrationsgesetz entwickelt die 2005 geschaffenen gesetzlichen Grundlagen für Integration fort.
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