Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Individuelle und kollektive Entschädigung für die antihomosexuelle Strafverfolgung nach 1945 in beiden deutschen Staaten

Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Kon- stantin von Notz, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

–  auf außergesetzlichem Wege sicherzustellen, dass heute noch lebende Opfer antihomosexueller Strafverfolgung in Deutschland als Anerkennung für das erlittene Unrecht in einem unbürokratischen Verfahren eine individuelle Entschädigung in Form einer einmaligen Zahlung sowie einer dauerhafte Rente erhalten können. Zu diesem Zwecke soll ein Fonds eingerichtet werden, an den sich Personen wenden können, die aufgrund von Verurteilungen aber auch wegen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirt- schaftlichen Fortkommen erlitten haben. Die Entscheidungsgremien sollen Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft einbinden. Zur angemessenen Entschädigung für Haftstrafen wegen homosexu- eller Kontakte sind auch die Summen zu beachten, die der Europäi- sche Gerichtshof für Menschenrechte Klägern in entsprechenden Fällen zugesprochen hat,
–  für die in ihren Auswirkungen bis heute spürbare Schädigung der homo- und transsexuellen Bürgerinnen und Bürger zusätzlich einen kollektiven Entschädigungsausgleich sicherzustellen, der histori- schen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts dient, breit angelegte Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie sowie für Respekt und Akzeptanz fördert und Seniorenarbeit für Lesben, Schwule, bi- und transsexuelle Menschen unterstützt.

Antrag und Begründung