Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten durch die Streichung der Rügepflicht und die Schaffung eines Auskunftsrechts

Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast, Christian Kühn (Tübingen), Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Stephan Kühn (Dresden), Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

A. Problem

Die sogenannte Mietpreisbremse, in Kraft getreten am 1. Juni 2015, wirkt nicht. Die Große Koalition im Deutschen Bundestag hatte sie nur abgeschwächt bechlossen.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat das Gesetz den Anstieg der Mieten nicht entschleunigen können, sondern kurzfristig sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg geführt. Auch andere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass die von der Großen Koalition im Deutschen Bundestag beschlossene Mietpreisbremse nicht wirkt und die Mieten in den untersuchten Kommunen ungebremst weiter steigen.

Eine wirksame Mietpreisbremse wäre ein gutes und richtiges Instrument, um Wohnen in Deutschland fair und sozial zu gestalten. Eine funktionierende und robuste Mietpreisbremse könnte verhindern, dass bezahlbarer Wohnraum in Bal- lungsräumen immer knapper wird.

Um endlich eine wirksame Mietpreisbremse zu schaffen, muss die von der Großen Koalition am 5. März 2015 im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/3121) beschlossene angebliche Mietpreisbremse nachgeschärft werden.

Die derzeitigen Regelungen zur Mietpreisbremse sind nicht geeignet, für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung transparent zu machen, wie hoch die zulässige Miethöhe ist. Vermieterinnen und Vermieter sind erst nach einer Rüge durch die Mieterin oder den Mieter verpflichtet, die unzulässig überhöhte Miete zurückzu- zahlen.

B. Lösung

Die Regelungen werden so geändert, dass Vermieterinnen und Vermieter den Mieterinnen und Mietern gegenüber die zulässige Miethöhe transparent machen müssen und zur Rückzahlung überhöhter Mieten verpflichtet werden.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Nicht bekannt.

Der komplette Entwurf mit Gesetzestext