Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Verankerung eines Verfahrens zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland)

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Agnieszka Brugger, Renate Künast, Monika Lazar, Tobias Lindner, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

A. Problem

Beim Zustimmungsbeschluss des Deutschen Bundestages zum Syrien-Einsatz der deutschen Bundeswehr ist erneut ein grundlegendes Problem des Rechtsschutzsystems im Bereich der Auslandseinsätze der Bundeswehr zu Tage getreten. In der parlamentarischen Debatte ist bezweifelt worden, dass der nunmehr laufende Einsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In Rede standen Verstöße gegen Art. 25 GG (hier das völkerrechtliche Gewaltverbot) und Art. 87a i. V. m. Art. 24 GG (hier Handeln außerhalb eines Systems kollektiver Sicherheit). Es gibt jedoch für die Beteiligten keinen klaren Weg, um derartige Rechtsfragen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Sehr zweifelhaft ist, ob der Zustimmungs- beschluss des Bundestages als „Bundesrecht“ im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG (abstrakte Normenkontrolle) angesehen werden könnte; überdies verfügen die Oppositionsfraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag gegenwärtig nicht über das erforderliche Quorum für die abs- trakte Normenkontrolle. Dass Fraktionen des Deutschen Bundestages mit der Or- ganklage (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG) in dieser Konstellation eine Verletzung eige- ner Rechte oder einen Eingriff in Rechtspositionen des Bundestages geltend ma- chen könnten, ist nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht erkennbar. Diese Situation ist dem Rechtsstaat unangemessen. Das haben auch Redner der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag anerkannt. Bei derart wesentlichen Angelegenheiten muss die Möglichkeit bestehen, dass verfassungsrechtliche Grundsatzfragen letztverbindlich durch das Bundesverfassungsgericht beantwortet werden.

B. Lösung

Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz wird eine neue Verfahrensart verankert.

C. Alternativen

Es könnte – statt einer neuen Verfahrensart – auch erwogen werden, der existierenden abstrakten Normenkontrolle (je nach vertretener Auffassung ggf. auch nur klarstellend) einen erweiterten Anwendungsbereich zu eröffnen. Dies würde jedoch – gerade in Hinblick auf die aktuelle Zusammensetzung des Bundestages – zwangsläufig erfordern, dass für die Normenkontrolle insgesamt auch Regelun- gen zu einer Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten geschaffen werden müssten. Solchen Vorschlägen (siehe Bundestagsdrucksache 18/184) wollten die Koalitionsfraktionen jedoch bereits zu Beginn der Legislaturperiode nicht zustim- men.

D. Kosten

Keine. Es ist nicht zu erwarten, dass die neue Verfahrensart zu einer relevanten Mehrbelastung des Bundesverfassungsgerichts führt.

Der komplette Entwurf mit Gesetzestext

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