Britische Staatsangehörige rasch und unkompliziert einbürgern
Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Manuel Sarrazin, Luise Amtsberg, Marieluise Beck (Bremen), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Einbürgerung dient der Herstellung einer größtmöglichen Kongruenz zwischen der in Deutschland lebenden Bevölkerung und dem wahlberechtigten Staatsvolk, von dem sich die demokratische Legitimität der Staatsgewalt ableitet. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, die Einbürgerung zu erleichtern.
Nach geltendem Recht werden britische Staatsangehörige – wie alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union – unter Beibehaltung ihrer bis- herigen Staatsangehörigkeit eingebürgert. Ihre Einbürgerung setzt nach geltendem Recht nicht zwingend voraus, dass sie sich eine bestimmte Zeit lang in Deutschland aufgehalten haben.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass in Deutschland lebende britische Staatsangehörige rasch und unkompliziert eingebürgert werden, wenn sie es beantragen;
gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass britische Staatsangehörige auch bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Jahren einbürgert werden, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen;
im Rahmen ihrer Informationspolitik verstärkt darauf aufmerksam zu machen, dass die Einbürgerung britischer Staatsangehöriger unter Beibehaltung der briti- schen Staatsangehörigkeit erfolgt.