Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beteiligung des Bundestages im Vorfeld der Genehmigung der vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA)

Antrag

der Abgeordneten Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Bundestag fordert den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf, fol- gende Frage im Wege einer Anhörung zu erörtern: In welcher Form ist der Bun- destag im Hinblick auf die durch den Rat der Europäischen Union zu erteilende Genehmigung der vorläufigen Anwendung der in EU-Kompetenz liegenden Teile des Handelsabkommens mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Ag- reement, CETA) zu beteiligen? Der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäi- schen Union sowie der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sollen dabei ange- messen beteiligt werden.

Berlin, den 5. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Der Präsident des Deutschen Bundestags, Prof. Dr. Lammert, hat in seinem Schreiben vom 21. Juni 2016 den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Energie gebeten, in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlos- senen Anhörung zu CETA auch zu erörtern, inwiefern der Deutsche Bundestag zu beteiligen ist, wenn der Rat der Europäischen Union die vorläufige Anwen- dung der in EU-Kompetenz liegenden Teile von CETA genehmigt.

Der Antrag