Beteiligung des Bundestages im Vorfeld der Genehmigung der vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA)
Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Katharina Dröge, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf, folgende Frage im Wege einer Anhörung zu erörtern: In welcher Form ist der Bundestag im Hinblick auf die durch den Rat der Europäischen Union zu erteilende Genehmigung der vorläufigen Anwendung der in EU-Kompetenz liegenden Teile des Handelsabkommens mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agree- ment, CETA) zu beteiligen? Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi- schen Union sowie der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie sollen dabei angemessen beteiligt werden.
Begründung
Der Präsident des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, hat in seinem Schreiben vom 21. Juni 2016 den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Energie gebeten, in der vom federführenden Aus- schuss für Wirtschaft und Energie beschlossenen Anhörung zu CETA auch zu erörtern, inwiefern der Deutsche Bundestag zu beteiligen ist, wenn der Rat der Europäischen Union die vorläufige Anwendung der in EU-Kom- petenz liegenden Teile von CETA genehmigt.