Antrag: Hotelmeldepflicht abschaffen – Risiken für Datenmissbrauch verringern
Drucksache 19/12372
Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Markus Tressel, Stefan Schmidt, Claudia Müller, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Matthias Gastel, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Christian Kühn (Tübingen), Monika Lazar, Steffi Lemke, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die besondere Meldepflicht (sog. Hotelmeldepflicht) nach den §§ 29 Abs. 2, 30, 31 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet alle Personen, die in einer Beherber- gungsstätte übernachten, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes am Tag der Ankunft einen Meldeschein auszufüllen, den nach § 30 Abs. 2 BMG genannten Datenkranz preiszugeben und die Speicherung dieser Daten für bis zu 15 Monate hinzunehmen.
Diese Regelung sorgt in der Tourismusbranche seit langem für Unmut. Zum einen beansprucht die Meldepflicht einen erheblichen und bürokratischen Zeitaufwand. Meldescheine müssen nach wie vor überwiegend handschriftlich ausgefüllt und für ein Jahr in Papierform aufbewahrt werden. Das Hotel- und Gastgewerbe ist geprägt durch kleine und mittlere Betriebe, die diesem Aufwand personell kaum nachkommen können. Die bestehende Hotelmeldepflicht bringt einen unnötigen und unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand mit sich und vergeudet zeitliche Ressourcen. Über die bürokratischen Kosten führt das Statistische Bundesamt derzeit eine Erhebung durch (Drucksache 19/6036).