Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zur EU-Geldwäscherichtlinie

Auszug aus der Niederschrift vom 18.10.2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Deutschland ist ein attraktiver Ort für internationale Investitionen, für die legalen, aber leider auch für die illegalen. Darum ist es selbstverständlich höchste Zeit, dass wir hier über Geldwäsche reden.

Expertinnen und Experten schätzen, dass sich das Geldwäschevolumen in Deutschland – das ist vorhin schon einmal gesagt worden – auf bis zu 100 Milliarden Euro jährlich beläuft. Auch die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie kommt zu einem ähnlich erschütternden Ergebnis. Vor allem die Aufsicht im Nichtfinanzsektor scheint von eklatanten Defiziten geprägt zu sein. Hierzu zählt zum Beispiel die Immobilienbranche, aber auch der Handel mit hochwertigen Wirtschaftsgütern, die einen hohen Wiederverkaufswert haben.

Meine Damen und Herren, diese Erkenntnisse sind nicht neu. Auch die Warnungen der Wissenschaft und der Strafverfolgungsbehörden sind nicht neu. Kollege De Masi hat eben Roberto Scarpinato zitiert, den Oberstaatsanwalt aus Sizilien, der ebenfalls vor unglaublichen Geldströmen von Italien nach Deutschland warnt.

Ein entschiedenes Vorgehen der Bundesregierung ist bisher allerdings nicht erkennbar. Vielmehr ist ihr Handeln von Ideenlosigkeit geprägt, und das ist nicht gut, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ohne die Vorgaben der Europäischen Union bzw. ohne die umzusetzende Geldwäscherichtlinie würden wir wahrscheinlich gar nicht über das Thema sprechen. Dabei ist die Geldwäschebekämpfung vielleicht das schärfste Schwert, das wir zur Bekämpfung bandenmäßiger und organisierter Kriminalität haben; denn ohne den Grundsatz „follow the money“ könnten viele Straftaten überhaupt nicht aufgeklärt werden, angefangen beim systematischen Steuerbetrug bis hin zum internationalen Drogen- oder sogar Menschenhandel. Meine Damen und Herren, das sind alles keine Kavaliersdelikte, sondern ganz schwere und vor allen Dingen auch gemeinschädliche Straftaten. Das müssen wir dringend zur Kenntnis nehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie enthält einige gute Ansätze – das will ich hier überhaupt nicht bestreiten -; aber er greift in einigen Punkten wirklich zu kurz. Insbesondere die Maßnahmen im Immobiliensektor, einem Hochrisikobereich, sind nicht ausreichend. Wir Grüne haben erst kürzlich genau zu diesem Thema einen Antrag mit einigen Vorschlägen vorgelegt. Ich weiß nicht, ob wir auf elf Punkte kommen oder auf acht, aber es sind sicherlich einige vernünftige Punkte dabei. Beispielsweise könnten Barzahlungen bei Immobiliengeschäften ab einem gewissen Schwellenbetrag generell untersagt werden. Oder Notare könnten dazu verpflichtet werden, Beurkundungen gar nicht erst vorzunehmen, wenn Zweifel an der Herkunft des Geldes bestehen.

Die notwendigen regulatorischen Anpassungen werden aber allesamt ins Leere laufen, wenn die Financial Investigation Unit nach ihrem desaströsen Fehlstart nicht endlich vom Kopf auf die Füße gestellt wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren der Bundesregierung, dieses Chaos bei der FIU hat die Geldwäschebekämpfung für einen ganz erheblichen Zeitraum praktisch lahmgelegt, und das geht voll auf Ihr Konto.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Die Folgen für die Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung sind kaum absehbar. Stellen Sie sicher, dass die FIU ihre Aufgabe erfüllt und vor allen Dingen mit qualifiziertem Personal ausgestattet wird, welches auch in der Lage ist, fundierte Analysen zu erstellen. Stellen Sie sicher, dass die zuständigen Polizeibehörden die Informationen über Verdachtsfälle zeitnah erhalten, damit sie Ermittlungen einleiten können, bevor Spuren verwischt sind. Sorgen Sie für eine effektive Geldwäschebekämpfung, ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze zu schleifen. Und vor allen Dingen: Nehmen Sie das Thema Geldwäschebekämpfung endlich wirklich ernst. In Ihrem Gesetzentwurf ist dazu noch ein bisschen Luft nach oben!

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)