Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zu Bundesbesoldung und -versorgung (Zu Protokoll)

Vom 3. Juli 2014:

Die Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge ist zweifellos eine gute Sache. Es gibt für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, keinen Grund, sich hier besonders auf die Schulter zu klopfen. Denn es ist schlicht Ihr gesetzlicher Auftrag, die Besoldung und Versorgung regelmäßig an die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.

Das gilt im Wesentlichen auch für die Übertragung des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes. Auch hier erfüllen Sie nur Ihre rechtliche Verpflichtung, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung nicht abzukoppeln. Das ist eine Frage der Angemessenheit der Besoldung und damit der Wertschätzung unserer Beschäftigten.

Zugleich machen Sie es sich hier aber auch reichlich einfach. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes allein mit dem Öffnen der Geldbörse zu erhöhen, funktioniert nur in den Zeiten, in denen die Staatskassen ausreichend gefüllt sind. Sowohl die demografische Entwicklung als auch der Wettbewerb mit der Wirtschaft um die besten Köpfe erfordern aber viel mehr. Das Durchschnittsalter im öffentlichen Dienst liegt inzwischen bei rund 45 Jahren – Tendenz steigend. Wir brauchen dringend ein Umsteuern bei der Gewinnung von Beschäftigten. Welche Ideen bringen Sie denn mit, um die Attraktivität im öffentlichen Dienst zu erhöhen? Wie wollen Sie denn konkret für familienfreundliche und moderne Arbeitsbedingungen sorgen, wie Sie es im Koalitionsvertrag vereinbart haben?

Lassen Sie mich dazu mal einen Blick auf das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei werfen. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Situation von Frauen in der Bundespolizei und dem BKA spricht hier Bände: Frauen sind eklatant unterrepräsentiert. Und sie werden auch noch schlechter beurteilt. Dabei ist die Beurteilung doch Grundlage jeder Beförderung. Vor allem in Führungspositionen findet Gleichberechtigung quasi nicht statt. Bei der Bundespolizei zum Beispiel waren im Jahr 2014 insgesamt weniger als 14 Prozent Frauen beschäftigt. Das muss man sich einmal vorstellen. Im höheren Dienst waren gerade mal 6 Prozent der Beschäftigten weiblich, im gehobenen Dienst noch gut 9 Prozent, und im mittleren Dienst waren es 17 Prozent. Also haben wir hier sowieso schon kaum Frauen, und je höher es geht, desto weniger. Außerdem wurden Spitzennoten bei dienstlichen Beurteilungen an Frauen viel seltener vergeben als an ihre männlichen Kollegen. Das ist eine strukturelle Ungerechtigkeit, und das darf nicht so bleiben!

Die vom Bundesinnenministerium beanspruchte „Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes für familienfreundliche Arbeitszeiten“ widerlegt die Antwort auf unsere Kleine Anfrage übrigens gleich mit. Denn darin kann man sehen, dass Teilzeitarbeit fast ausschließlich von Frauen wahrgenommen wird und dass Teilzeitarbeit dienstlich schlechter beurteilt wird als Vollzeitarbeit. Deutlich wird die Problematik auch hier anhand schnöder Zahlen. Im BKA befinden sich nur 5 von 197 Beschäftigten in Leitungsfunktionen in Teilzeit.

Polizistinnen und Verwaltungsbeamtinnen werden also in doppelter Weise schlechter behandelt als ihre männlichen Kollegen: Sie werden ohnehin – warum auch immer – schlechter beurteilt als Männer, und dann auch noch zusätzlich schlechter durch die häufigere Teilzeitarbeit.

Doch wenn man die Bundesregierung danach fragt, welche Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezogen werden, dann steht sie einfach blank da. Es gibt von ihrer Seite keine konkreten Vorschläge, diese Missstände zu beseitigen. Können wir uns das leisten? Ich meine, nicht. Sie verschenken damit nicht nur das Potenzial der Hälfte der Bevölkerung, sondern sie kommen auch Ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichberechtigung nicht nach.

Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf hinweisen, dass Sie sich auch den Ländern gegenüber aus der Verantwortung stehlen. Dem Bund, dem insgesamt nur 11 Prozent aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst zuzurechnen sind, fällt es leichter, Tarifabschlüsse auf seine Beamten zu übertragen. Schwieriger ist das für die Länder und Gemeinden, bei denen Personalkosten einen Großteil der Ausgaben ausmachen. Genau deren Haushaltslage ist aber häufig angespannt, und sie haben es besonders schwer, die Schuldenbremse einzuhalten. Anstelle den Flickenteppich an Vergütungsregelungen zu ignorieren, ist eine zukunfts- und generationengerechte Finanzierung des öffentlichen Dienstes eine gesamtstaatliche Aufgabe, für die ich von einer so großen Koalitionsmehrheit konstruktive Vorschläge erwarte.