Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Coronakrise zeigt Handlungsbedarf im Bevölkerungsschutz und der Katastrophenhilfe

Spree am Bundestag

Die COVID-19 Pandemie ist ein Stresstest für den überwiegend in der Hand der Länder und Kommunen liegenden Gesundheits- und Katastrophenschutz. Dabei stellt sich gerade bei länderübergreifenden Lagen die Frage, welche Verantwortung vom Bund übernommen werden sollte. Für mich ein Grund eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und die Bundesregierung nach den Maßnahmen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes zu fragen.

Für besondere Aufmerksamkeit hat zu Beginn der Pandemie eine Risikoanalyse des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) aus dem Jahr 2012 gesorgt. Das Dokument verdeutlicht an einem fiktiven Erreger den Handlungsbedarf im Bereich des gesundheitlichen Katastrophenschutzes. Das beschriebene Szenario ist zwar deutlich dramatischer als die COVID-19 Pandemie aber weist dennoch zahlreiche Parallelen zur aktuellen Situation auf. Aufgrund der Zuständigkeiten im föderalen System ist die Analyse vor allem eine Handlungsempfehlung, was die Bundesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage eingestehen muss.

Gleichzeitig zeigt die Antwort aber auch, dass Organisationen des Bundes in vielerlei Hinsicht einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. So werden z. B. Schutzausrüstung, Masken und Desinfektionsmitteln zentral beschafft und durch das Technische Hilfswerk (THW) an die Länder und Kommunen abgegeben. Das BBK ist an der Krisenorganisation des Bundes Innenministeriums beteiligt und nimmt zahlreiche Beratungsfunktionen wahr. Besonders erfreulich ist, dass die Kapazitäten der Warn-App „NINA“ kurzfristig stark erhöht wurden und erstmalig bundesweite Gefahren- und Schutzhinweise an die Bevölkerung kommuniziert werden. Doch trotz allem bleibt die Unterstützung des Bundes weit unter ihren Möglichkeiten, was vor allem an der Zuständigkeitsverteilung liegt.

Einen besonderen Handlungsbedarf zeigt die Anfrage im Bereich der sogenannten „Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)“ auf. Hierzu zählt z. B. die Strom- und Wasserversorgung oder moderne Kommunikationsstrukturen. Die Bundesregierung muss einräumen, dass insbesondere die verstärkte Nutzung des Homeoffice Gefahren birgt, z. B. durch Angriffe auf die digitalen Strukturen. Gleichzeitig hat die Pandemie auch gezeigt, dass Dienstleistungen, Versorgungslieferungen oder Reparaturarbeiten gerade bei einer langanhaltenden Lage einen wichtigen Einfluss auf die Gesamtversorgung haben, der noch einmal kritisch überprüft werden muss.

Die COVID-19 Pandemie hat bereits jetzt einen Handlungsbedarf aufgezeigt. Eine erste Konsequenz muss sein, dass der Bund mehr Verantwortung im Katastrophenschutz übernimmt. Dazu habe ich schon im März einen Antrag gestellt, den ich schon im letzten Newsletter vorgestellt habe.

Links

Antwort der Bundesregierung: Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie

rp-online: Homeoffice vergrößert Angriffsfläche für Cyberkriminalität


Dieser Beitrag ist ursprünglich im Newsletter erschienen.