Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zur zur Änderung des BDBOS-Gesetzes

Irene Mihalic

Rede zu Protokoll

Viele haben sicher nie davon gehört, Aber: Die Umstellung des Analogfunks von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auf BOS-Digitalfunk, ist eines der größten technischen Modernisierungsprojekte in Deutschland. Die ursprünglichen Planungen sahen die Inbetriebnahme eines Rumpfnetzes in Berlin zur Fußball-WM 2006 vor. Die Gesamtumstellung sollte dann bereits im Jahr 2012 abgeschlossen sein. Nach der Umstellung soll der neue BOS-Digitalfunk den Behörden mit Sicherheitsaufgaben in Bund und Ländern, wie der Polizei, den Feuerwehren, dem THW oder den Sanitäts- und Rettungsdiensten, ein zuverlässiges und modernes Funknetz bieten.

Der Ausschreibungs- und Planungsprozess war allerdings so miserabel, dass dieses Ziel weit verfehlt wurde und die Umstellung bis heute nicht vollständig abgeschlossen ist.

Die eigens 2007 gegründete Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, also der BDBOS hat die bestehenden Probleme offensichtlich nicht im Griff und der BOS-Digitalfunk entwickelt sich mehr und mehr zu dem Berliner Flughafen des Bundesinnenministeriums.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun die Übertragungen von weiteren Aufgaben an die BDBOS vor, die bisher nur den Ausbau und den Betrieb des BOS-Funks zu verantworten hat.

Mir erscheint das Vorhaben so, als würde man jetzt dem neuen Berliner Flughafen auch noch den Betrieb von Tegel anvertrauen!

Dabei haben die Verantwortlichen aus der Misere offensichtlich nicht viel gelernt, wenn man den vorliegenden Gesetzentwurf betrachtet. Dieser soll es ermöglichen, dass weitere Aufgaben an die BDBOS übertragen werden können, ohne dass diese genau spezifiziert sind. Dabei ist der Gedanke, weitere Aufgaben im Bereich der staatlichen Kommunikation an einer Stelle zu bündeln und dadurch beispielweise die Resilienz gegen Hackerangriffe zu stärken, sicherlich sinnvoll. Aber setzt dies nicht eine genaue Planung voraus? Ich frage mich, wo möchte die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf hin? Offensichtlich weiß man das selbst nicht so genau! Die Übertragung des Betriebs der sogenannten „Netze des Bundes“ als mögliche Option bleibt mir an dieser Stelle zu unkonkret. Insbesondere Im Hinblick drauf, dass es sich alleine hier um ein Projekt mit einem Erfüllungsaufwand von 100 Mio. Euro handelt und einen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 92 Mio. Euro veranschlagt ist, nach bisherigen Zahlen der Bundesregierung. Weitere Kosten, für die möglichen neuen Aufgaben, kann die Bundesregierung nicht mal benennen.

Vielleicht wäre es auch im Hinblick auf die gegenwertige sicherheitspolitische Lage angebracht, sich erstmal auf die bestehenden Probleme im BOS-Digitalfunk zu konzentrieren und der Behörde nicht pauschal so weitreichende Aufgaben zu übertragen. Die terroristische Anschlagsgefahr prägt die politische Debatte derzeit wie kaum ein anderes Thema. Es werden im Eiltempo neue Gesetze verabschiedet und Markplatzreden über die Ausstattung der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Polizei gehalten.

Den Polizistinnen und Polizisten, die täglich ihren Dienst ausüben, helfen diese Gesetze und warmen Worte wenig, wenn wir immer wieder erleben, dass diese unter grundlegenden Ausstattungsdefiziten leiden. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht nachzubessern und eben auch für einen funktionierenden und zuverlässigen Behördenfunk zu sorgen!

Ohne einen störungsfreien Funkverkehr ist keine zuverlässige Kommunikation sichergestellt und diese ist Grundlage eines erfolgreichen Einsatzes. Die Bewältigung einer komplexen Lage, wie z.B. bei einem Amoklauf oder einem Terroranschlag, ist nur durch eine absolut zuverlässige Kommunikation zwischen den verschiedenen Polizeieinheiten aber auch anderen Behörden mit Sicherheitsaufgaben, wie der Feuerwehr oder den Rettungsdiensten, möglich.

Aber auch im alltäglichen Dienst stellen die bestehenden Probleme im Digitalfunk ein erhebliches Risiko für die Beamtinnen und Beamten dar. Wie soll beispielsweise Verstärkung gerufen werden, wenn man sich gerade in einem „Funkloch“ befindet?

Mit einem zuverlässigen BOS-Digitalfunk würde die Bundesregierung einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit der Polizistinnen und Polizisten leisten und nicht mit einer Strafverschärfung, wie kürzlich beschlossen.

Die Probleme im Aufbau des BOS-Digitalfunks sind Jahre nach der Einführung immer noch vielseitig. In der Fläche besteht teilweise immer noch ein Mangel an Basisstationen, die eine zuverlässige Netzabdeckung garantieren. Aus diesem Grund greifen Einsatzkräfte immer wieder auf private  Mobiltelefone zurück, um Meldungen abzugeben oder zusätzliche Kräfte anzufordern. Der Mangel in der Fläche sorgt auch immer wieder für eine schlechte Funkverbindung innerhalb von Gebäuden. Des Weiteren ist die Umstellung in den Behörden mit Sicherheitsaufgaben selbst noch nicht vollständig abgeschlossen, wie eine Kleine Anfrage von uns  ergeben hat. Hier gilt es dringend nachzubessern!

Die größte Herausforderung liegt aber in der Objektfunkversorgung von großen Gebäuden, wie verschiedene Zwischenfälle und Berichte in den letzten Jahren gezeigt haben. Dieses Problem greift unser Antrag „Lückenlose BOS-Digitalfunkabdeckung in Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG sicherstellen“ auf. Bahnhöfe sind besonders sensible Orte, die täglich von vielen Menschen frequentiert werden. Daraus ergeben sich bereits im alltäglichen Geschehen besondere Herausforderungen aber insbesondere im Hinblick auf terroristische Ereignisse.

Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Missstände endlich zu beheben und gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG für eine flächendeckende und zuverlässige Objektfunkversorgung in den Bahnhöfen und den Tunnelanlagen zu sorgen!

Ich möchte eindringlich um eine Unterstützung unseres Antrages werben, der einen erheblichen Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung und die Beamtinnen und Beamten im Dienst bedeutet.
Vielen Dank!