Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zur Zulassung von Tasern bei der Bundespolizei

Auszug aus der Niederschrift vom 12.09.25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Minister, die Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten haben Sie ja schon im Sommer angekündigt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die meisten hier wissen, wie so ein Taser eigentlich funktioniert. Wenn man den Abzug betätigt, dann werden kleine Projektile mit Widerhaken verschossen, die über ein dünnes Kabel mit dem Gerät verbunden bleiben. Dann wird ein elektrischer Impuls ausgelöst, der dazu führt, dass die betroffene Person die Kontrolle über die eigene Muskulatur vollständig verliert. Sie wird dann unmittelbar handlungsunfähig und fällt meist unkontrolliert zu Boden. 

Selbstverständlich, Herr Minister, verdienen unsere Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei die bestmögliche Ausstattung. Da sind wir uns einig; bei dem Thema haben wir Sie auch in den letzten Wahlperioden immer unterstützt. Jetzt will ich gar nicht bestreiten, dass ein solcher Taser für die Bundespolizei unter Umständen nützlich sein kann oder auch eine deeskalierende Wirkung entfalten kann. Aber ich hätte mir gewünscht, Herr Minister, dass Sie die Wünsche der Bundespolizei, was die Ausstattung angeht, auch hinsichtlich der Fahrzeuge und Liegenschaften berücksichtigt hätten. Das hätten unsere Beamtinnen und Beamten in jedem Fall verdient. 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man ein solches Einsatzmittel einführt, sind solide Rechtsgrundlagen umso wichtiger, aber eben auch eine valide Einschätzung, welche Gefahren gegebenenfalls beim Einsatz abzuwägen sind. Nicht umsonst planen Sie ja im vorliegenden Gesetzentwurf, den Taser als Waffe einzuordnen und eben nicht nur als Mittel der körperlichen Gewalt. Damit soll der Taser als milderes Mittel zur Schusswaffe eingesetzt werden können. 

Jetzt stellt sich aber die Frage, wie diese Einstufung zustande kam und wie Sie zu der Einschätzung gelangt sind, ein solches Einsatzmittel zusätzlich zu den anderen Einsatzmitteln, vom Pfefferspray bis zur Pistole, einführen zu wollen. Dazu hat die Bundespolizei seit 2020 ein Pilotprojekt zum Einsatz von Tasern an mehreren Dienststellen durchgeführt. Dazu gibt es offenbar auch einen Abschlussbericht, 

(Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hört! Hört!)

und zwar, wie wir ganz aktuell erfahren haben, schon seit Januar. Das überrascht mich nun doch ein bisschen; denn wir haben in der Vergangenheit immer wieder nachgefragt, wann dieser Bericht fertiggestellt sein wird. Selbst, als wir noch in der Ampelregierung waren, hieß es immer: Das dauert noch. – Aber jetzt erfahren wir: Seit Januar liegt ein Bericht vor. – Ich finde das schon interessant. 

Ich weiß nicht, was mit dem Bericht passiert ist – wahrscheinlich liegt er gut verwahrt als Verschlusssache irgendwo im Ministerium -; aber er sollte hier im Parlament vorliegen, damit wir wissen, wie dieses Pilotprojekt verlaufen ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Fey (Die Linke))

Denn schließlich müssen wir ja in den Gesetzesberatungen über die Einführung entscheiden. 

Ich frage mich: Was ist denn so geheimnisvoll an dem Bericht? Passen die Ergebnisse etwa nicht zu Ihrem Gesetzentwurf oder zur flächendeckenden Einführung bei allen Bundespolizeidienststellen? 

(Alexander Dobrindt, Bundesminister: Sie wissen es doch besser!)

– Nein, ich weiß es nicht besser, Herr Dobrindt, weil Sie uns den Bericht nicht vorlegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Alexander Dobrindt, Bundesminister: Doch! Schauen Sie auf die Homepage!)

Schicken Sie uns gerne den Bericht! Ich schaue ihn mir an, und dann können wir im parlamentarischen Verfahren klären, was drinsteht. Behaupten Sie doch nicht, ich wüsste es besser. Sie haben die Pilotphase abgeschlossen. Der Abschlussbericht liegt jetzt vor. Wir möchten ihn gerne hier im Parlament beraten können. 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Bundesministers Alexander Dobrindt)

Diese Fragen müssen Sie schon beantworten, Herr Minister, wenn Sie sich am Ende nicht vorwerfen lassen wollen, bei der Einführung eines neuen Einsatzmittels getäuscht zu haben, und das, obwohl es um die Gesundheit von Menschen und im Übrigen auch von Einsatzkräften geht. Deswegen, meine Damen und Herren, ist das Mindeste, was wir erwarten, dass Sie die Sachgründe für die Einführung hier transparent darlegen, damit wir sie abwägen und in unsere parlamentarischen Beratungen einfließen lassen können. Wir haben Ihnen, Herr Dobrindt, über das Ausschusssekretariat eine Nachricht im Ministerium zukommen lassen, in der Erwartung, dass uns der Abschlussbericht vorgelegt wird. Ich hoffe, dass Sie die Übersendung unverzüglich veranlassen. Dann können wir uns den Bericht anschauen und im parlamentarischen Verfahren klären, wie wir mit der Einführung des Tasers umgehen. 

Ganz herzlichen Dank. 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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