Aus dem Protokoll vom 17.12.2015
Guten Abend, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich vorhin schon gefragt, was hier eigentlich zur Abstimmung steht: unser Antrag oder das Eckpunktepapier des Bund-Länder-Ausschusses „Gewerberecht“? Denn eigentlich haben alle, bis auf Herrn Lutze, nur zu diesem Eckpunktepapier geredet.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich habe mir daher schon ernsthaft die Frage gestellt, worüber wir heute eigentlich debattieren.
Es sollte ja das Ziel von Initiativen sein, dass bei denjenigen, die davon betroffen sind, ein Höchstmaß an Akzeptanz erreicht wird. Das trifft auf das heute vielbesprochene Eckpunktepapier nicht zu, aber auf unseren Antrag sehr wohl. Die Betroffenen akzeptieren unsere Vorschläge nicht nur, sie fordern sie auch vehement ein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Lutze (DIE LINKE))
Die Sicherheitswirtschaft selbst, um die es hier geht, drängt auf eine strengere Regulierung. Auch die Innenministerkonferenz – Frau Lanzinger, Sie haben es angesprochen – hat das angeregt. Dazu gibt es auch allen Grund. Sie haben auch auf die Ereignisse zum Beispiel in Flüchtlingsunterkünften hingewiesen, Herr Held, Frau Lanzinger. Sie haben das LaGeSo erwähnt und auch die Vorfälle schwerer Misshandlungen in der Notunterkunft in Burbach. Bei solchen Fällen handelt es sich aber mitnichten um Einzelfälle, liebe Kolleginnen und Kollegen; vielmehr sind es die deutlichen Anzeichen einer Fehlentwicklung, die dazu geführt hat, dass im Sicherheitsgewerbe eben keine Qualitäts-, sondern nur noch Preisansprüche gelten.
Ursächlich für diese Fehlentwicklung ist auch das Fehlen einer gesetzlichen Regulierung. Es ist doch nicht nachvollziehbar, dass für die Übernahme von solchen sensiblen und sicherheitsrelevanten Aufgaben nicht der Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vorgesehen ist. Es ist auch nicht vorgesehen, dass das dort eingesetzte Bewachungspersonal regelmäßig überprüft wird. Dabei liegt es doch auf der Hand, dass man mindestens alle zwei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis abfragen und nur festangestelltes Personal einsetzen sollte, das entsprechend geschult und regelmäßig weitergebildet wurde. Sonst kommt es eben dazu – das konnten wir in den letzten zwei Jahren ständig beobachten -, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste eingesetzt werden, die ihrer Aufgabe, in kritischen Situationen schützend einzugreifen, einfach nicht gerecht werden, entweder weil sie aus bestimmten Gründen für diese Arbeit gänzlich ungeeignet sind oder weil sie nicht genügend darauf vorbereitet wurden. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Daher sind wir hier gefordert, endlich geeignete Regelungen zu finden, damit Qualität und Zuverlässigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe gewährleistet sind. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Menschen in Flüchtlingsunterkünften, sondern um die gesamte Bandbreite in dieser Branche. Die Sicherheitswirtschaft hat schon längst verstanden, dass seriöse Unternehmen profitieren werden, wenn die rechtlichen Anforderungen mit den tatsächlichen Anforderungen endlich in Einklang gebracht werden. Das sind wir den Menschen schuldig, um deren Sicherheit es letztlich geht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dabei geht es auch um die Vergabe von sicherheitsrelevanten Aufgaben durch die öffentliche Hand. Qualität und Zuverlässigkeit müssen Einzug halten. Es ist völlig inakzeptabel, dass der Staat, der als Auftraggeber sensible Aufgaben an private Dienstleister vergibt, fragwürdige Unternehmer ohne Fachkunde einsetzt. Mitarbeiter mit einer eindeutigen, strafrechtlichen Vorgeschichte haben da einfach nichts zu suchen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Das Eckpunktepapier des Bund-Länder-Ausschusses „Gewerberecht“ geht in manchen Bereichen in die richtige Richtung – das will ich hier durchaus anerkennend feststellen -, ein zufriedenstellendes Konzept ist das aber noch lange nicht; denn der Bedarf geht weit über die Eckpunkte hinaus.
Mit unserem Antrag unterbreiten wir klare Vorschläge, wie eine Regulierung der privaten Sicherheitswirtschaft aussehen kann. Leider muss ich annehmen, dass die Bundesregierung sich mit unseren Vorschlägen nicht wirklich beschäftigt hat; denn wie Frau Staatssekretärin Zypries am Montag auf dem Podium beim BDSW zugegeben hat, kennt sie wesentliche Inhalte unseres Antrags nicht, und das, obwohl der Wirtschaftsausschuss federführend war. Ich persönlich finde das enttäuschend. Aber ich gehe davon aus, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich mit unserem Antrag auseinandergesetzt haben. Daher bitte ich Sie im Interesse der Menschen, die auf den Schutz privater Sicherheitsdienste angewiesen sind, um Zustimmung.
Ganz herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)