Aus dem Protokoll vom 29.09.2016
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Lutze, ich bin ganz bei Ihnen: Wenn schon Sicherheitsaufgaben von privaten Dienstleistern wahrgenommen werden, dann muss selbstverständlich auch die Qualität stimmen. Wir haben uns hier im Hause schon entlang unseres Antrags, den wir seinerzeit eingebracht haben, aber auch entlang des Gesetzentwurfs zum Bewachungsgewerbe ziemlich damit auseinandergesetzt, wo eigentlich genau die Linien verlaufen bzw. was im Bewachungsgewerbe eigentlich konkret verändert werden muss, damit insbesondere auch in der zivilen Luftfahrt die Bedingungen so sind, dass wir zu mehr Sicherheit kommen.
Ich persönlich hätte mir selbstverständlich gewünscht, dass unser Antrag damals eine Mehrheit gefunden hätte; er hat sie leider nicht gefunden. Ich glaube, dann hätten wir weitaus bessere Standards im privaten Sicherheitsgewerbe, als wir sie heute haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Situation in der zivilen Luftfahrt, im Bereich der Flughäfen und eben auch bei der Luftfracht ist aber nun einmal so, wie sie aktuell ist, und ich sehe hier im Haus keine Mehrheit, diese Dinge zu verändern.
Deswegen bin ich doch sehr dafür, dass wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befassen und schauen, ob es da vielleicht nicht auch Dinge zu verbessern gibt, die wiederum die Sicherheit in der zivilen Luftfahrt erhöhen. Meine ehrliche Einschätzung dazu: Wenn es die entsprechende EG-Verordnung nicht gegeben hätte, die jetzt mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden soll, und die Presse vor knapp einem Jahr nicht wieder gravierende Sicherheitslücken im Bereich der Luftfahrt in Deutschland aufgedeckt hätte, wäre die Bundesregierung – ich jedenfalls habe da meine Zweifel – wohl nicht von allein auf die Idee gekommen wäre, an diesem Gesetz etwas zu verändern. (Arno Klare (SPD): Konjunktivisch!) Beschäftigte bei Luftfahrtunternehmen werden aktuell eben nicht hinreichend überprüft, und das, obwohl sie in einem hochsensiblen Sicherheitsbereich arbeiten und direkten, unkontrollierten Zugang zu Frachtgütern haben, die dann später als Zuladungen in Passagiermaschinen transportiert werden. Deshalb ist es zunächst einmal gut, dass hier nun ein Gesetzentwurf vorliegt, mit dem sich das ändern soll bzw. der zumindest das Ziel hat, das zu ändern. (Volker Kauder (CDU/CSU): Genau!) –
Sie können das Lob gerne annehmen an dieser Stelle. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zur Kritik komme ich gleich. Ich mache aber zunächst noch ein bisschen weiter mit dem Lob; (Volker Kauder (CDU/CSU): Sehr gut!) denn ich finde, ein solches Gesetz ist die Art von praxisbezogener Sicherheitspolitik, die wir in allen zuletzt geschnürten großen Sicherheitspaketen, die wir hier im Haus ja auch leidenschaftlich beraten haben, so vermisst haben. Hier wird zumindest nicht pauschal und massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen, sondern eine bestimmte Gefahr für die öffentliche Sicherheit in den Blick genommen. Das finde ich an diesem Gesetzentwurf ausnahmsweise einmal begrüßenswert.
Was aber die Detailarbeit angeht, finde ich, tun Sie sich weiter schwer. Ich vermisse jedenfalls, dass die Vorgaben der EU mit einem echten Mehrwert für die Praxis so umgesetzt werden, dass die Rechtsanwendung erleichtert und die Sicherheit nachhaltig gefördert wird. Das betrifft zum Beispiel die Nachberichtspflicht von Personen mit Zuverlässigkeitsüberprüfung. Da haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf, wie ich finde, nicht ausreichend bedacht, dass sich der Wohnsitz, der Arbeitgeber oder andere Dinge auch einmal ändern können. Ich weiß, dass sich zum Beispiel die IHK hier Sorgen macht, dass das Ganze am Ende für die Unternehmen zu aufwendig wird. Aber letztlich geht es hier um die Sicherheit im Flugverkehr.
Der Bundesrat hat, finde ich, da einen sehr sinnvollen Vorschlag gemacht. Vielleicht greifen Sie den im Verfahren ja noch auf. Ich frage mich auch, ob Sie die Erfahrungen des Luftfahrt-Bundesamtes hier hinreichend berücksichtigt haben; denn in den letzten Jahren wurden ja durch behördliche Prüfungen in regelmäßigen Abständen zahlreiche Mängel festgestellt. Deshalb, finde ich, müsste zuallererst einmal die Frage beantwortet werden, welche Regelungen denn hier tatsächlich geeignet sind, die Sicherheit durch staatliche Kontrollen zu verbessern.
Denn das Ziel von solchen regelmäßigen Kontrollen ist ja nicht, Jahr für Jahr Mängel festzustellen, sondern sie auch abzustellen und so für ein hohes Maß an Sicherheit zu sorgen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist schließlich auch das erklärte Ziel dieses Gesetzentwurfs, für Sicherheit zu sorgen. Nach meiner Einschätzung braucht es dazu aber eben mehr Praxisbezug. Daran fehlt es in diesem Entwurf noch. Aber wir werden ja im Innenausschuss noch Gelegenheit haben, über diesen Gesetzentwurf zu beraten. Wir werden dazu auch eine Expertenanhörung durchführen, auf die ich schon sehr gespannt bin. Insofern werden wir noch genug Gelegenheit haben, genau diese Dinge zu diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Lutze (DIE LINKE))